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Welche Fälle gehen bei der "Meldung zur methodischen Sollstatistik" in die "Gesamtzahl geprüfter Fälle (DRG)" ein?

Es gehen solche DRG in die "Gesamtzahl geprüfter Fälle (DRG)" ein, welche in der Anlage 1 der jeweils gültigen Fallpauschalenverordnung mit einer Bewertungsrelation verzeichnet sind. Diese schließt die im aktuellen Fallpauschalenkatalog aufgeführte teilstationäre DRG L90B mit ein, nicht jedoch zum Beispiel die DRG L90A.

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