Welche Fälle gehen bei der "Meldung zur methodischen Sollstatistik" in die "Gesamtzahl geprüfter Fälle (DRG)" ein?
Es gehen solche DRG in die "Gesamtzahl geprüfter Fälle (DRG)" ein,
welche in der Anlage 1 der jeweils gültigen Fallpauschalenverordnung
mit einer Bewertungsrelation verzeichnet sind. Diese schließt die im
aktuellen Fallpauschalenkatalog aufgeführte teilstationäre DRG L90B mit
ein, nicht jedoch zum Beispiel die DRG L90A.
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