Wird sich durch die Einführung der teilstationären DRG L90B an der
Ermittlungsvorgabe für die "Gesamtzahl geprüfter Fälle (DRG)" etwas
ändern?
Nein, dadurch ergeben sich keine Konsequenzen. Die DRG L90B wird zwar
von der QS-Filter-Software überprüft, aber in der Regel ohne dabei eine
Dokumentationspflicht auszulösen. Natürlich erhöht sich die in der
Sollstatistik angegebene „Gesamtzahl geprüfter Fälle (DRG)“ um die
Anzahl abgerechneter DRGs L90B.
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