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Wird sich durch die Einführung der teilstationären DRG L90B an der Ermittlungsvorgabe für die "Gesamtzahl geprüfter Fälle (DRG)" etwas ändern?

Nein, dadurch ergeben sich keine Konsequenzen. Die DRG L90B wird zwar von der QS-Filter-Software überprüft, aber in der Regel ohne dabei eine Dokumentationspflicht auszulösen. Natürlich erhöht sich die in der Sollstatistik angegebene „Gesamtzahl geprüfter Fälle (DRG)“ um die Anzahl abgerechneter DRGs L90B.

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