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Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Sollstatistik übermittelt werden?Die QS-Filter-Sollstatistik für das aktuelle Erfassungsjahr muss zusammen mit der Konformitätserklärung bis zum 28.02. des Folgejahres für das aktuelle Erfassungsjahr erstellt und sowohl an Ihre zuständige Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (LQS) als auch an die BQS übermittelt werden. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Echtdaten können im Zeitraum vom 01.02. bis zum 28.02. des Folgejahres an die E-Mail-Adresse qs-filter-sollstatistik@bqs-online.de übermittelt werden. Für das Eingangsdatum per Post gilt der Poststempel.
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