Werden die Follow Ups für die transplantationsmedizinischen Leistungsbereiche in die methodische Sollstatistik einbezogen?
Ja.
Allerdings kann die Anzahl der erwarteten Follow-Up-Datensätze nicht über den QS-Filter ermittelt werden, da dieser sich auf das aktuelle Erfassungsjahr bezieht.
Die Anzahl der Follow-Up Datensätze sind also NICHT in der elektronischen und der Papierversion der methodischen QS-Filter-Sollstatistik eines Erfassungsjahres anzugeben.
Die BQS führt diese Berechnung daher an Hand der Vorjahresdaten durch.
Folgende Follow-Up-Datensätze sind pro Krankenhaus zu dokumentieren:
Beispiel für Transplantationen des Erfassungsjahres 2004:
| Fälle |
Dokumentationsverpflichtungen |
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... die in 2004 transplantiert und aus dem stationären Aufenthalt lebend entlassen wurden,
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1-Jahres-Follow Up (zu dokumentieren in 2005)
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... die in 2005 im 1-Jahres-Follow Up lebend entlassen wurden,
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2-Jahres-Follow Up (zu dokumentieren in 2006)
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... die in 2006 im 2-Jahres-Follow Up lebend entlassen wurden.
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3-Jahres-Follow Up (zu dokumentieren in 2007)
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Die BQS gibt die Anzahl der erwarteten Datensätze, die sich aus der Summe dieser Fälle ergibt, für Ihr Krankenhaus im Strukturierten Dialog an die Chefärzte der jeweiligen Klinik weiter.
Die Anzahl der gelieferten Datensätze erhalten Sie von Ihrer zuständigen Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung im Rahmen der Bescheinigung gem. § 24 der QS-Vereinbarung.
Bitte fügen Sie diese Zahlen in die Berechnung Ihrer krankenhausinternen Dokumentationsrate mit ein.
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