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In welcher Form muss die methodische Sollstatistik an die BQS und die LQS übermittelt werden?Die methodische Sollstatik muss in elektronischer Form per Email (siehe hierzu: http://www.bqs-online.com/download/spezifikationen/Spez-QSDok-100.zip) und in Papierform inkl. Konformitätserklärung mit Originalunterschrift an die BQS und LQS übermittelt werden. Kopien und Faxe werden nicht anerkannt (siehe hierzu: http://www.bqs-online.com/download/spezifikationen/Formulare-Sollstatistik-2007.zip).Zurück |