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Kann die elektronische Übermittlung der Sollstatistik vorab getestet werden?

Die BQS stellt für Krankenhäuser und interessierte Softwareanbieter  als kostenlosen Service eine technische Instanz für die Übermittlung von Testdaten zur Sollstatistik zur Verfügung. Diese ermöglicht die Entgegennahme von Testdatensendungen, ihre Entschlüsselung sowie die Rücksendung eines Antwortschreibens an den Absender, welches Informationen über die Einlesbarkeit und Richtigkeit der Testdaten enthält.

Entsprechend der BQS-Spezifikation für QS-Filtersoftware erstellte elektronische Sollstatistiken können an die Testinstanz  (testinstanz-sollstatistik@bqs-online.de) übermittelt werden und werden auf  Korrektheit und Plausibilität geprüft.

Nutzung der Testinstanz der BQS

  • Start: ab 17.12.2007
  • Ende: 31.01.2008, danach Echtbetrieb

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