Kann die elektronische Übermittlung der Sollstatistik vorab getestet werden?
Die BQS stellt für Krankenhäuser und interessierte Softwareanbieter als
kostenlosen Service eine technische Instanz für die Übermittlung von Testdaten
zur Sollstatistik zur Verfügung. Diese ermöglicht die Entgegennahme von
Testdatensendungen, ihre Entschlüsselung sowie die Rücksendung eines
Antwortschreibens an den Absender, welches Informationen über die Einlesbarkeit
und Richtigkeit der Testdaten enthält.
Entsprechend der BQS-Spezifikation für QS-Filtersoftware erstellte
elektronische Sollstatistiken können an die Testinstanz (testinstanz-sollstatistik@bqs-online.de)
übermittelt werden und werden auf Korrektheit und Plausibilität geprüft.
Nutzung der Testinstanz der BQS
- Start: ab 17.12.2007
- Ende: 31.01.2008, danach Echtbetrieb
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