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Muss ein Krankenhaus welches aus unterschiedlichen Betriebsstätten besteht, diese aber unter ein und demselben Institutionskennzeichen laufen mehrere Sollstatistiken übermitteln?Das Krankenhaus muss pro Betriebsstättennummer eine Sollstatistik übermitteln, sofern für diese Betriebsstätten jeweils eine Krankenhausauswertung erstellt wird. Erfolgt die Krankenhausauswertung für alle Betriebsstätten gemeinsam, ist auch nur eine Sollstatistik zu übermitteln. Zurück |