Wie werden die Angaben der IK-Nummern und Betriebsstätten-Nummern in der Sollstatistik verarbeitet?
Die Zuordnung einer Sollstatistik zum absendenden Krankenhaus erfolgt über die IK-Nummer und die Betriebsstättennummer, die im übermittelten Datensatz enthalten sind:
- Das Institutionskennzeichen (IK-Nr.) wird gemäß § 293 SGB V bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserb-ringern als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit dieser IK-Nr. sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK-Nrn. werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Bitte verwenden Sie die bei der Registrierung für die Qualitätssicherung an-gegebene IK-Nr.
- Die Betriebsstätten-Nummer (BS-Nr.) dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen. Ihre Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungs-form gibt. Bitte verwenden Sie auch hier die BS-Nr., die Sie bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegeben haben.
Krankenhäuser bzw. Krankenhausverbünde, die mit einer IK-Nummer und mehreren BS-Nrn. arbeiten, müssen sicherstellen, dass sie für jede Betriebsstätte, für die sie eine eigene Krankenhausauswertung erhalten, auch eine Sollstatistik senden. Falls Sie eine Krankenhausauswertung für alle Betriebsstätten gemeinsam erhalten, übermitteln Sie bitte auch nur eine Sollstatistik.
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