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Muss ein Krankenhaus bei einem unterjährigen KIS-Wechsel und/oder IK-Nummern-Wechsel zwei Sollstatistiken übermitteln?

Nein.

Ein Krankenhaus sendet für ein Erfassungsjahr nur eine Sollstatistik unter der aktuellen IK-Nummer.
Die Daten des alten KIS-System müssen in das neue KIS-System oder in die neue Datenbank der  QS-Filter-Software übertragen werden.  Hierzu kann der zuständige Softwareanbieter Hilfe leisten.


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