Muss ein Krankenhaus bei einem unterjährigen KIS-Wechsel und/oder IK-Nummern-Wechsel zwei Sollstatistiken übermitteln?
Nein.
Ein Krankenhaus sendet für ein Erfassungsjahr nur eine Sollstatistik unter der aktuellen IK-Nummer. Die Daten des alten KIS-System müssen in das neue KIS-System oder in die neue Datenbank der QS-Filter-Software übertragen werden. Hierzu kann der zuständige Softwareanbieter Hilfe leisten.