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Eine freiwillige Fortführung der Dokumentation zum Generalindikator ist über das 1. Quartal hinaus möglich. Müssen die dokumentierten Fälle ab dem 2. Quartal auch in der Sollstatistik erscheinen?


Nein. In der Sollstatistik werden nur die verpflichtend zu dokumentierenden Datensätze aufgeführt. Alle weiteren Fälle, die über das 1. Quartal hinaus dokumentiert wurden, dürfen nicht erscheinen.

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