Ist ein Krankenhaus, welches Transplantationen durchführt, dazu verpflichtet, das 1-Jahres-Follow-Up zu erbringen, obwohl der transplantierte Patient bereits in ein anderes Zentrum gewechselt hat?
Ja.
Das Krankenhaus, welches die primäre Leistung (Transplantation) erbracht hat, ist für die Übermittlung des Follow-Up-Datensatzes an die BQS verantwortlich. Grundlage für diese Regelung sind die Richtlinien der Bundesärztekammer über die „Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organentnahme und –übertragung erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung“, nach der die Transplantationszentren sicherstellen müssen, dass sie über den weiteren Verlauf der von Ihnen transplantierten Patienten unterrichtet werden.
Falls ein Patient nach einer Transplantation in ein anderes Zentrum wechselt, kann das weiterbehandelnde Zentrum selbstverständlich den Follow-Up-Datensatz übermitteln.
Hierzu ist es notwendig, dass zwischen dem transplantierendem und dem weiterbehandelnden Zentrum vereinbart wird, wie die korrekte Übermittlung des Follow-Up-Datensatzes an die BQS erfolgen kann.