Logo + Home
 
   BQS Qualitätsreport    BQS Outcome    BQS Qualitätsindikatoren Datenbank    BQS Register 140d

Die Selbstverwaltung hat eine gemeinsame Empfehlung zur Abrechnung von Zuschlägen für die externe stationäre Qualitätssicherung gem. § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V mit Festlegungen zu folgenden Themen verabschiedet:

  • Abrechnung von Qualitätssicherungszuschlägen durch Krankenhäuser, die noch nicht nach DRG abrechnen
  • Abrechnung von Qualitätssicherungszuschlägen durch Besondere Einrichtungen
  • Qualitätssicherungszuschläge bei teilstationären DRG

Die Gesellschafterversammlung der BQS hat am 12.09.2006 beschlossen, die Gemeinsame Empfehlung der Selbstverwaltung zur Abrechnung von Zuschlägen für die externe stationäre Qualitätssicherung gem. § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V ab dem 01.01.2007 mit Wirkung für das Abrechnungsjahr 2007 verbindlich anzuwenden

Gemeinsame Empfehlung der Selbstverwaltung zur Abrechnung von Zuschlägen