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Die Selbstverwaltung hat eine gemeinsame Empfehlung zur Abrechnung von Zuschlägen für die externe stationäre Qualitätssicherung gem. § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V mit Festlegungen zu folgenden Themen verabschiedet:
Die Gesellschafterversammlung der BQS hat am 12.09.2006 beschlossen, die Gemeinsame Empfehlung der Selbstverwaltung zur Abrechnung von Zuschlägen für die externe stationäre Qualitätssicherung gem. § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V ab dem 01.01.2007 mit Wirkung für das Abrechnungsjahr 2007 verbindlich anzuwenden |