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Qualitätssicherung Herzchirurgie (Modul HCH) - Verfahrensjahr 20021. Erfassung Katalog der einbezogenen LeistungenPDF (siehe PDF-File S. 63 - 68) Nach Beschluss des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung vom 19.11.2001 müssen folgende Leistungen dokumentiert werden: Alle Leistungen mit Abrechnung nach FP/SE aus Gruppe 9 "Operationen am Herzen" mit folgenden Ausnahmen:
Diese Ausnahmen sind nicht dokumentationspflichtig für den Bereich Herzchirurgie, können aber in anderen Leistungsbereichen dokumentationspflichtig sein. Die Erfassungsbögen als pdf-Dateien: Bogen I PatientenbasisdatenPDF Bogen III Postoperative VerlaufPDF Für das Jahr 2002 existiert ein neuer Datensatz! Bitte verwenden Sie für die Dokumentation ausschließlich diesen Datensatz.Die von der BQS mit der Fachgruppe Herzchirurgie und pädiatrische Kardiologie in den vergangenen sechs Monaten vollständig überarbeiteten Ausfüllhinweise für den neuen Datensatz finden Sie hierPDF. Wichtige Änderungen im neuen Datensatz Wir weisen besonders auf folgende Änderungen hin:
EDV-Übermittlung ist Pflicht ! Die dokumentierten Datensätze werden von der BQS ab 1.1.2002 nur im EDV-Format angenommen. Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung der papierbasierten Zwischenerfassung in das EDV-Format klinikintern erfolgen muss. EDV-Voraussetzungen / Software Die Software, mit der Sie die Daten zur externen Qualitätssicherung erfassen, muß bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind in einer Spezifikation von seiten der BQS definiert. Diese Spezifikation enthält den Datensatz, die Plausibilitätsregeln und das Exportformat. Eine jeweils aktuelle Liste der Anbieter finden Sie hierPDF. Registrierung für 2002 bei der BQS Bevor Sie uns Daten senden können, muß Ihre Erfassungssoftware bei uns registriert sein. Zur Registrierung schicken Sie uns bitte den "Registrierungsbogen Qualitätssicherung HerzchirurgiePDF". Dieser Bogen ist den Abteilungsvorständen aller herzchirurgischen Kliniken in der 50. Kalenderwoche zugegangen. Nach Rücksendung des Bogens erhalten Sie von uns umgehend eine Registriernummer, die ab dem Jahr 2002 für Sie gültig ist. Für die Abwicklung der Datenentgegennahme und -übertragung finden Sie explizite Hinweise hierPDF. Monatliche Datenübermittlung Wir empfehlen, die Daten nach Installation der Software monatlich zu übermitteln, um Sie kontinuierlich beraten und eventuell auftretende Probleme frühzeitig gemeinsam beheben zu können. Nach Übermittlung der Daten erhalten Sie ein Protokoll, aus dem auch eventuelle Fehler ersichtlich sind. Die Teildatensätze I-III können übersandt werden, sobald sie vollständig ausgefüllt sind, der Teildatensatz Follow-up kann später nachgeliefert werden. Die Datenübermittlung kann per Diskette erfolgen. Sollten Sie die Daten verschlüsselt übertragen wollen, stellen wir Ihnen dafür auf Anforderung einen Verschlüsselungscode zur Verfügung. Abschluß des Verfahrensjahres 2002 Letzte Übermittlung der Datensätze aus 2002 Die Datensätze aus dem Verfahrensjahr 2002 müssen bis zum 15.3.2003 bei der BQS vorliegen. Die Anzahl der vollständig und plausibel gelieferten Datensätze wird Ihnen dann von der BQS bis zum 31.3. 2003 bescheinigt. 3. Abrechnung und Vollständigkeitsprüfung Die Verfahrensregeln zur Abrechnung und Vollständigkeitsprüfung finden sie hierPDF (siehe PDF-File S. 1 und S. 63 - 68). |