Qualitätssicherung Herzchirurgie (Modul HCH) - Verfahrensjahr 2002
1. Erfassung
Katalog der einbezogenen LeistungenPDF (siehe PDF-File S. 63 - 68)
Nach Beschluss des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung vom 19.11.2001 müssen folgende Leistungen dokumentiert werden:
Alle Leistungen mit Abrechnung nach FP/SE aus Gruppe 9 "Operationen am Herzen" mit folgenden Ausnahmen:
- Schrittmacher-Eingriffe (SE 09.01 bis 09.05)
- Herztransplantationen (FP 09.14)
- Herzoperationen bei angeborenen Herzfehlern (SE 09.25)
- Isolierte Einsätze der intraaortalen Ballonpumpe (IABP) ohne Zusammenhang mit einem herzchirurgischem Eingriff (SE 09.26)
Diese Ausnahmen sind nicht dokumentationspflichtig für den
Bereich Herzchirurgie, können aber in anderen Leistungsbereichen
dokumentationspflichtig sein.
Die Erfassungsbögen als pdf-Dateien:
Bogen I PatientenbasisdatenPDF
Bogen I RückseitePDF
Bogen II OP-BasisdatenPDF
Bogen II RückseitePDF
Bogen III Postoperative VerlaufPDF
Für das Jahr 2002 existiert ein neuer Datensatz! Bitte verwenden Sie für die Dokumentation ausschließlich diesen Datensatz.
AusfüllhinweisePDF
Die von der BQS mit der Fachgruppe Herzchirurgie und pädiatrische
Kardiologie in den vergangenen sechs Monaten vollständig überarbeiteten
Ausfüllhinweise für den neuen Datensatz finden Sie hierPDF.
Wichtige Änderungen im neuen Datensatz
Wir weisen besonders auf folgende Änderungen hin:
- Die Diagnoseangaben werden nicht mehr wie bisher im Quadra-Diagnosenschlüssel dokumentiert, sondern stattdessen im ICD-10 v2.0.
- Die Prozedurenregeln werden nicht mehr wie bisher im Quadra- Prozedurenschlüssel dokumentiert, sondern stattdessen im OPS-301 v2.1.
2. Übermittlung
EDV-Übermittlung ist Pflicht !
Die dokumentierten Datensätze werden von der BQS ab 1.1.2002 nur im EDV-Format angenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung der papierbasierten Zwischenerfassung in das EDV-Format klinikintern erfolgen muss.
EDV-Voraussetzungen / Software
Die Software, mit der Sie die Daten zur externen Qualitätssicherung
erfassen, muß bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen
sind in einer Spezifikation von seiten der BQS definiert. Diese
Spezifikation enthält den Datensatz, die Plausibilitätsregeln und das
Exportformat.
Eine jeweils aktuelle Liste der Anbieter finden Sie hierPDF.
Registrierung für 2002 bei der BQS
Bevor Sie uns Daten senden können, muß Ihre Erfassungssoftware bei
uns registriert sein. Zur Registrierung schicken Sie uns bitte den "Registrierungsbogen Qualitätssicherung HerzchirurgiePDF".
Dieser Bogen ist den Abteilungsvorständen aller herzchirurgischen
Kliniken in der 50. Kalenderwoche zugegangen. Nach Rücksendung des
Bogens erhalten Sie von uns umgehend eine Registriernummer, die ab dem
Jahr 2002 für Sie gültig ist.
Für die Abwicklung der Datenentgegennahme und -übertragung finden Sie explizite Hinweise hierPDF.
Monatliche Datenübermittlung
Wir empfehlen, die Daten nach Installation der Software monatlich
zu übermitteln, um Sie kontinuierlich beraten und eventuell auftretende
Probleme frühzeitig gemeinsam beheben zu können. Nach Übermittlung der
Daten erhalten Sie ein Protokoll, aus dem auch eventuelle Fehler
ersichtlich sind.
Die Teildatensätze I-III können übersandt werden, sobald sie
vollständig ausgefüllt sind, der Teildatensatz Follow-up kann später
nachgeliefert werden.
Die Datenübermittlung kann per Diskette erfolgen. Sollten Sie die
Daten verschlüsselt übertragen wollen, stellen wir Ihnen dafür auf
Anforderung einen Verschlüsselungscode zur Verfügung.
Abschluß des Verfahrensjahres 2002
Letzte Übermittlung der Datensätze aus 2002
Die Datensätze aus dem Verfahrensjahr 2002 müssen bis zum 15.3.2003
bei der BQS vorliegen. Die Anzahl der vollständig und plausibel
gelieferten Datensätze wird Ihnen dann von der BQS bis zum 31.3. 2003
bescheinigt.
3. Abrechnung und Vollständigkeitsprüfung
Die Verfahrensregeln zur Abrechnung und Vollständigkeitsprüfung finden sie hierPDF (siehe PDF-File S. 1 und S. 63 - 68).