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Abschluss des Verfahrensjahres 2003

Herzchirurgie: Letzte Übermittlung der Datensätze aus 2003

Die Datensätze aus dem Verfahrensjahr 2003 müssen bis zum 15.03.2004 vollständig bei der BQS vorliegen, inklusive evtl. notwendiger Korrekturen. Die Anzahl der vollständig und plausibel gelieferten Datensätze wird Ihnen dann von der BQS zum 31.03.2004 bescheinigt.

Alle anderen Leistungsbereiche

Bitte erkundigen Sie sich zum Abgabetermin bei Ihrer zuständigen Landesgeschäftsstelle.

Ergänzungsvereinbarung 2003 zur Qualitätssicherung

Die BQS veröffentlicht die Verfahrensregeln und Orientierungshilfen für Krankenhäuser zur Qualitätssicherung 2003, auf die sich die Vertragspartner und Vertragsbeteiligten jetzt verständigt haben. Unter der Rubrik: Leistungsbereiche > Verfahrensjahr 2003 finden Sie:

Die Dokumente gehören zu der neuen Ergänzungsvereinbarung zur QualitätssicherungPDF für 2003. Sie tritt zum 01.01.2003 in Kraft.

Für die Anwender in den Krankenhäusern weisen wir besonders auf folgende Inhalte hin:

Umgang mit den Sanktionen im Jahr 2003

Mitte Juni hatte das Bundeskuratorium Qualitätssicherung empfohlen, die Sanktionen für das Verfahrensjahr 2003 völlig auszusetzen. Die Vertragspartner haben sich dieser Empfehlung nicht angeschlossen. Damit sind für 2003 Sanktionen vereinbart.

Zu erwartende Engpässe bei aktualisierter Qualitätssicherungs-Software für 2003 werden jedoch beachtet. Voraussichtlich wird nicht für alle Krankenhäuser eine Software zur Qualitätssicherung nach der neuen BQS-Spezifikation 6.0, zum Jahresbeginn 2003 verfügbar sein. Solange die Softwareprodukte nach neuer Spezifikation nicht vorliegen, kann die Vollständigkeit der Dokumentation zur Qualitätssicherung nicht in jedem Krankenhaus gewährleistet werden. Bis die Dokumentationssoftware in diesen Krankenhäusern vorliegt, werden dort keine Sanktionen angewendet. Diese und gegebenenfalls andere Abweichungen sind bei Nachweis durch die Krankenhäuser bei der Berechnung der Abschläge in den Pflegesatzverhandlungen 2004 angemessen zu berücksichtigen. Dieser Aufschub endet am 30.06.2003.

Im Interesse der Qualitätssicherung sollten die Anwender in den Krankenhäusern bei ihren Softwarepartnern darauf einwirken, möglichst frühzeitig und bereits vor dem 30.06.2003 funktionsfähige Softwarelösungen zur Verfügung zu haben.

Qualitätssicherung für Optionshäuser

Für Optionshäuser gilt im Jahr 2003 die Verpflichtung zur Qualitätssicherung und zur Dokumentation anhand des Auslösers "Fallpauschale / Sonderentgelt".

Unter der Rubrik: Leistungsbereiche > Verfahrensjahr 2003 finden Sie:


Kontakt: Felix Höfele, Tel.: 02 11 / 28 07 29 -0,  felix.hoefele@bqs-online.de