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  • 18.06.2003

Bundeskuratorium Qualitätssicherung strafft das Verfahren für 2004

Das Bundeskuratorium Qualitätssicherung setzt im Verfahrensjahr 2004 für zwölf von 30 Leistungsbereichen die Dokumentationsverpflichtung aus. "Dies bedeutet eine deutliche Straffung der externen Qualitätssicherung", sagte Dr. Volker D. Mohr, Geschäftsführer der BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH in Düsseldorf. Als Hauptgründe für die Aussetzung der einzelnen betroffenen Leistungsbereiche führt das Bundeskuratorium Qualitätssicherung an, daß

  • zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine qualitativ stabile Versorgungssituation vorliegt,
  • durch kleine Fallzahlen die ermittelten Ergebnisse für valide Vergleiche nur eingeschränkt verwendbar sind,
  • der Großteil der Leistungen im ambulanten Sektor erbracht wird, die erfaßten stationären Leistungen somit nur einen kleinen Ausschnitt der Versorgung betrachten, oder
  • ohne systematische Verlaufsbeobachtung die Bewertung der Leistungsergebnisse in ihrer Aussagekraft stark eingeschränkt ist.

Grundlage des Beschlusses waren die Erfahrungen aus den Verfahrensjahren 2001 und 2002. Diese gingen nach systematischer Bewertung der Validität der Qualitätsindikatoren, der erfaßten Daten und der Ergebnisse in eine Empfehlung der Fachgruppen ein. Auf dieser Basis wurden die bestehenden Leistungsbereiche intern durch die Gremien der Vertragspartner und der Vertragsbeteiligten bewertet und beraten. Auch die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung waren in den Entscheidungsprozeß einbezogen. Daß unabhängig von der Interessenlage ausschließlich nach fachlichen Gesichtspunkten beurteilt wurde, beweist die weitgehende Übereinstimmung der Bewertung der Leistungsbereiche über alle Gruppierungen hinweg.

Um die Entscheidungen für alle Verfahrensbeteiligten transparent zu machen, stellt die BQS eine zusammenfassende Tabelle der Leistungsbereiche 2004 mit Begründungen zur Verfügung. Für mehrere Leistungsbereiche wurde der Auftrag erteilt, das Erfassungsinstrument zu straffen. Es wurden jedoch nicht nur Leistungsbereiche ausgesetzt oder zur Überarbeitung vorgesehen. Die externe Qualitätssicherung wird auch zukunftsorientiert weiterentwickelt: Die Herztransplantation wird ab 2004 zu den dokumentationspflichtigen Leistungen gehören. Das bisherige Pflegemodul wird als neuer, wesentlich gekürzter Teildatensatz "Dekubituspropylaxe" an alle orthopädisch-traumatologischen und herzchirurgischen Leistungsbereiche gekoppelt. Von allen Beteiligten wurde auch die Notwendigkeit gesehen, neben den bestehenden chirurgisch-interventionellen Leistungsbereichen auch konservative Leistungen in die externe vergleichende Qualitätssicherung einzubeziehen. Daher wurde die BQS mit der Entwicklung eines Qualitätsmeßinstruments für den Leistungsbereich Pneumonie beauftragt. Ziel ist hier die Einführung im Verfahrensjahr 2005.

Leistungsbereiche ab 2004PDF