Bundeskuratorium Qualitätssicherung strafft das Verfahren für 2004
Das
Bundeskuratorium Qualitätssicherung setzt im Verfahrensjahr 2004 für
zwölf von 30 Leistungsbereichen die Dokumentationsverpflichtung aus.
"Dies bedeutet eine deutliche Straffung der externen
Qualitätssicherung", sagte Dr. Volker D. Mohr, Geschäftsführer der BQS
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH in Düsseldorf. Als
Hauptgründe für die Aussetzung der einzelnen betroffenen
Leistungsbereiche führt das Bundeskuratorium Qualitätssicherung an, daß
- zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine qualitativ stabile Versorgungssituation vorliegt,
- durch kleine Fallzahlen die ermittelten Ergebnisse für valide Vergleiche nur eingeschränkt verwendbar sind,
- der
Großteil der Leistungen im ambulanten Sektor erbracht wird, die
erfaßten stationären Leistungen somit nur einen kleinen Ausschnitt der
Versorgung betrachten, oder
- ohne systematische Verlaufsbeobachtung die Bewertung der Leistungsergebnisse in ihrer Aussagekraft stark eingeschränkt ist.
Grundlage
des Beschlusses waren die Erfahrungen aus den Verfahrensjahren 2001 und
2002. Diese gingen nach systematischer Bewertung der Validität der
Qualitätsindikatoren, der erfaßten Daten und der Ergebnisse in eine
Empfehlung der Fachgruppen ein. Auf dieser Basis wurden die bestehenden
Leistungsbereiche intern durch die Gremien der Vertragspartner und der
Vertragsbeteiligten bewertet und beraten. Auch die
Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung waren in den
Entscheidungsprozeß einbezogen. Daß unabhängig von der Interessenlage
ausschließlich nach fachlichen Gesichtspunkten beurteilt wurde, beweist
die weitgehende Übereinstimmung der Bewertung der Leistungsbereiche
über alle Gruppierungen hinweg.
Um die Entscheidungen für alle
Verfahrensbeteiligten transparent zu machen, stellt die BQS eine
zusammenfassende Tabelle der Leistungsbereiche 2004 mit Begründungen
zur Verfügung. Für mehrere Leistungsbereiche wurde der Auftrag erteilt,
das Erfassungsinstrument zu straffen. Es wurden jedoch nicht nur
Leistungsbereiche ausgesetzt oder zur Überarbeitung vorgesehen. Die
externe Qualitätssicherung wird auch zukunftsorientiert
weiterentwickelt: Die Herztransplantation wird ab 2004 zu den
dokumentationspflichtigen Leistungen gehören. Das bisherige Pflegemodul
wird als neuer, wesentlich gekürzter Teildatensatz "Dekubituspropylaxe"
an alle orthopädisch-traumatologischen und herzchirurgischen
Leistungsbereiche gekoppelt. Von allen Beteiligten wurde auch die
Notwendigkeit gesehen, neben den bestehenden
chirurgisch-interventionellen Leistungsbereichen auch konservative
Leistungen in die externe vergleichende Qualitätssicherung
einzubeziehen. Daher wurde die BQS mit der Entwicklung eines
Qualitätsmeßinstruments für den Leistungsbereich Pneumonie beauftragt.
Ziel ist hier die Einführung im Verfahrensjahr 2005.
Leistungsbereiche ab 2004PDF