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Qualitätssicherung bei Herztransplantation

Ab 1.1.2004 besteht eine Dokumentationspflicht für die externe Qualitätssicherung nach §137 SGB V in Verbindung mit §10 TPG im Leistungsbereich "Herztransplantation".

1. Einbezogene Leistungen

Die Dokumentationspflicht besteht für alle Leistungen, die mit dem OPS-Kode 5-375.0 (Herztransplantation, orthotop) verschlüsselt werden.

2. Dokumentation

Für die Dokumentation steht Erfassungssoftware im Format der BQS-Spezifikation 7.0 zur Verfügung.

Den gültigen Datensatz finden Sie unter folgendem LINKPDF

3. Registrierung und Datenübermittlung

IT-Voraussetzungen / Software

Die Software, mit der Sie die Daten zur externen Qualitätssicherung erfassen, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind in einer Spezifikation von Seiten der BQS definiert. Diese Spezifikation enthält den Datensatz, die Plausibilitätsregeln und das Exportformat.

Eine jeweils aktuelle Liste der Anbieter finden Sie hier:

SoftwareanbieterPDF.

Registrierung für 2004 bei der BQS

Bevor Sie uns Daten senden können, muss Ihre Erfassungssoftware bei uns registriert sein. Zur Registrierung setzen Sie uns bitte mit der BQS in Verbindung (Ansprechpartner: Frau Claudia Vogel, E-Mail an:  herzchirurgie@bqs-online.de).

Kontinuierliche Datenübermittlung

Wir empfehlen, die Daten nach Installation der Software kontinuierlich zu übermitteln, um Sie frühzeitig beraten und eventuell auftretende Probleme gemeinsam beheben zu können. Nach Übermittlung der Daten erhalten Sie ein Protokoll, aus dem auch eventuelle Fehler ersichtlich sind.

Die Datenübermittlung kann per Diskette, CD und E-Mail erfolgen. Wenn Sie das E-Mail-Verfahren nutzen, müssen die Daten verschlüsselt übertragen werden. Dazu stellen wir Ihnen auf Anforderung ein entsprechendes Programmsystem zur Verfügung.