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Qualitätssicherung Herzchirurgie - Erfassungsjahr 20051. Erfassung Einbezogene Leistungen Die Definition der einbezogenen Leistungen für 2005 lautet: "In einem Katalog von Einschlussprozeduren definierte operative Leistungen mit Verwendung der Herz-Lungenmaschine bei erworbenen Koronarerkrankungen sowie den operativen Klappenersatz/-wechsel bei Aortenklappenerkrankungen bei Patienten über 18 Jahren.“ Grundlage dafür ist die Vereinbarung über Maßnahmen der QSPDF Diese Leistungen sind spezifiziert durch die als Ein- und Ausschlusskriterien festgelegten Prozedurenkodes des QS-Filters. Diese Auslösebedingungen und die entsprechenden Kodelisten finden Sie unter: QS-Filter-Anwenderinformationen BQS-Datensatz 2005 Den gültigen BQS-Datensatz finden Sie unter folgendem Link: BQS-DatensatzPDF Link zu: BQS-Ausfüllhinweise 2005 Für die Dokumentation steht Erfassungssoftware im Format der BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware 8.0 zur Verfügung. Auswertung 2005 Eine spezifische Auswertung wird für die drei BQS-Leistungsbereiche "Isolierte Koronarchirurgie", "Isolierte Aortenklappenchirurgie" und "Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie" erfolgen. Für die Dokumentation anderer Eingriffe (beispielsweise Kombinationseingriff Koronarchirurgie und Operation an Herzklappen, die nicht die Aortenklappe betreffen), wird keine spezifische Auswertung erfolgen. Diese Eingriffe können daher auch im Minimaldatensatz dokumentiert werden: Eine freiwillige Dokumentation aller herzchirurgischen Leistungen auch außerhalb der bundesweiten Verpflichtung ist mit dem herzchirurgischen Datensatz möglich. Diese freiwillig dokumentierten BQS-Datensätze können klinikintern ausgewertet werden. Diese Auswertungen sind für das Krankenhaus kostenpflichtig. 2. Übermittlung IT-Voraussetzungen / Software Die Software, mit der Sie die Daten zur externen Qualitätssicherung erfassen, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind in der BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware definiert. Die BQS-Spezifikation enthält den BQS-Datensatz, die Plausibilitätsregeln und das Exportformat. Eine jeweils aktuelle Liste der Anbieter finden Sie hier: Registrierung für 2005 bei der BQS Bevor Sie Daten senden können, muss Ihre Erfassungssoftware bei uns registriert sein. Zur Registrierung setzen Sie sich bitte mit der BQS in Verbindung (Ansprechpartner: Frau Miriam Lampe und Frau Claudia Stamm, E-Mail an: herzchirurgie@bqs-online.de). Eine Neuregistrierung ist dann notwendig, wenn Sie Ihre Erfassungssoftware wechseln bzw. eine zusätzliche Erfassungssoftware einsetzen. Zum Beginn eines jeden Erfassungsjahres werden alle Krankenhäuser, die am Direktverfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung teilnehmen, gebeten, ihre an die BQS übermittelten Registrierungsdaten zu überprüfen und ggf. ergänzt zurück zu senden. Diese jährliche Aktualisierung ist der BQS sehr wichtig, um für den gesamten Schriftverkehr mit Ihrem Krankenhaus jeweils den zuständigen Ansprechpartner kontaktieren zu können. Die Krankenhäuser werden gebeten, die vorliegenden Angaben auf Aktualität zu prüfen und erforderliche Korrekturen bzw. Ergänzungen an die BQS zurück zu senden bzw. vorliegende Angaben zu bestätigen, falls keine Änderungen erfolgt sind. Kontinuierliche Datenübermittlung Wir empfehlen, die Daten nach Installation der Software kontinuierlich zu übermitteln, um Sie frühzeitig beraten und eventuell auftretende Probleme gemeinsam beheben zu können. Die Datenübermittlung eines Erfassungsjahres endet grundsätzlich zum 15.03. des Folgejahres. Beispiel: Erfassungsjahr 2005: Abgabeschluss hier ist der 15.03.2006 inkl. aller Korrekturläufe und Follow-Up-Daten. Nach diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Daten aus dem vergangenen Erfassungsjahr mehr angenommen, Nach Übermittlung der Daten an unsere datenentgegennehmende Stelle (quant GmbH, Hamburg) erhalten Sie eine Rückprotokollierung der importierten Daten sowie der eventuell aufgetretenen Fehler, die in einem Fehlerprotokoll erläutert sind. Die Teildatensätze I bis III und DEK können übersandt werden, sobald sie vollständig ausgefüllt sind. Wenn das Follow-Up vorliegt, bitten wir um erneutes Übermitteln des gesamten Datensatzes. Die Datenübermittlung erfolgt per E-Mail. Die Daten müssen verschlüsselt übertragen werden. Auf Anforderung stellen wir Ihnen eine entsprechende Verschlüsselungssoftware zur Verfügung. 3. Bescheinigung gelieferter Datensätze für das Jahr 2005 im Jahr 2006 Für den Vollständigkeitsabgleich werden alle herzchirurgischen Datensätze bescheinigt, bei denen im Bogen II, Feld 34 (Koronarchirurgie) oder Feld 35 (Aortenklappenchirurgie) mindestens einmal mit ja beantwortet worden. Ebenso erfolgt eine Bescheinigung für die gelieferten herzchirurgischen Minimaldatensätze, bei denen die dokumentierten Prozedurenkodes den QS-Filter-Auslösekriterien genügen. Die Bescheinigungen werden ab dem 31.03. von der BQS an die teilnehmenden Krankenhäuser per Post versendet. |