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Qualitätssicherung bei Herztransplantation – Erfassungsjahr 20051. Erfassung Einbezogene Leistungen Ab 1.1.2004 besteht eine Dokumentationspflicht für die externe Qualitätssicherung nach §137 SGB V in Verbindung mit §10 TPG im Leistungsbereich "Herztransplantation". Die Dokumentationspflicht besteht für alle Leistungen, die mit dem OPS-Kode 5-375.0 (Herztransplantation, orthotop) verschlüsselt werden. Grundlage dafür ist die Vereinbarung über Maßnahmen der QSPDF BQS-Datensatz 2005 Den gültigen BQS-Datensatz finden Sie unter folgendem LINKPDF Link zu:BQS-Ausfüllhinweise 2005 Für die Dokumentation steht Erfassungssoftware im Format der BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware 8.0 zur Verfügung. Ein-Jahres-Follow-Up für 2004 Für alle BQS-Leistungsbereiche in der Transplantationsmedizin besteht auch eine Dokumentationspflicht für Follow-Up-Untersuchungen im Rahmen der externen Qualitätssicherung. Die Verpflichtung zur Dokumentation des Follow-Up nach Organtransplantationen ergibt sich aus § 137 SGB V in Verbindung mit den §§10 und 16 TPG und den Richtlinien der BÄK zur Organtransplantation. Zur Lieferung des Follow-Up an die BQS ist das Transplantationszentrum verpflichtet, in dem die Transplantation durchgeführt worden ist. Den gültigen BQS-Datensatz für das Follow-Up finden Sie unter folgendem LINKPDF Link zu: BQS-Ausfüllhinweise 2005 2. Datenübermittlung IT-Voraussetzungen / Software Die Software, mit der Sie die Daten zur externen Qualitätssicherung erfassen, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind in der BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware definiert. Diese Spezifikation enthält den Datensatz, die Plausibilitätsregeln und das Exportformat. Eine jeweils aktuelle Liste der Anbieter finden Sie hier: SoftwareanbieterPDF. Registrierung bei der BQS Bevor Sie uns Daten senden können, muss Ihre Erfassungssoftware bei uns registriert sein. Zur Registrierung setzen Sie uns bitte mit der BQS in Verbindung (Ansprechpartner: Frau Claudia Stamm, E-Mail an: herzchirurgie@bqs-online.de). Eine Neuregistrierung ist dann notwendig, wenn Sie Ihre Erfassungssoftware wechseln. Zum Jahresbeginn werden alle Krankenhäuser, die am Direktverfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung teilnehmen, gebeten, ihre an die BQS übermittelten Registrierungsdaten zu überprüfen und ggf. ergänzt zurück zu senden. Diese jährliche Aktualisierung ist der BQS sehr wichtig, um für den gesamten Schriftverkehr mit Ihrem Krankenhaus jeweils den zuständigen Ansprechpartner kontaktieren zu können. Die Krankenhäuser werden gebeten, die vorliegenden Angaben auf Aktualität zu prüfen und erforderliche Korrekturen bzw. Ergänzungen an die BQS zurück zu senden bzw. vorliegende Angaben zu bestätigen, falls keine Änderungen erfolgt sind. Kontinuierliche Datenübermittlung Wir empfehlen, die Daten nach Installation der Software kontinuierlich zu übermitteln, um Sie frühzeitig beraten und eventuell auftretende Probleme gemeinsam beheben zu können. Nach Übermittlung der Daten erhalten Sie ein Protokoll, aus dem auch eventuelle Fehler ersichtlich sind. Die Datenübermittlung eines Erfassungsjahres endet grundsätzlich zum 15.03. des Folgejahres. Beispiel: Erfassungsjahr 2005: Abgabeschluss hier ist der 15.03.2006 inkl. aller Korrekturläufe und Follow-Up-Daten. Nach diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Daten aus dem vergangenen Erfassungsjahr mehr angenommen. Die Datenübermittlung erfolgt per E-Mail. Die Daten müssen verschlüsselt übertragen werden. Auf Anforderung stellen wir Ihnen eine entsprechende Verschlüsselungssoftware zur Verfügung. |