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Bitte beachten Sie, daß die hier abgelegten Dokumentationsbögen für Sie nur zur Veranschaulichung des Datensatzes dienen. Die Verwendung dieses Bogens zur Qualitätssicherungsdokumentation ist nicht zulässig! Die Erfassung und Übermittlung erfolgt ausschließlich als Datensatz in elektronischer Form. *Die bundesweite Dokumentationspflicht ist ausgesetzt. **In der klinischen Praxis treten Konstellationen auf, in denen ein Fall durch den QS-Filter als dokumentationsverpflichtend ausgelöst wird, der Datensatz des entsprechenden BQS-Leistungsbereichs aber nicht für die Dokumentation geeignet ist. Sie finden unter dem folgenden Link, der Erläuterungen zum MDS enthält, einige Beispiele: Erläuterungen zum MDSPDF. |