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„Generalindikator Dekubitusprophylaxe“ auch für vollstationäre Fälle, die nach Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abgerechnet werden, zu dokumentieren

Ab 2008 sind auch Krankenhäuser und Fachabteilungen, die Fälle nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen, verpflichtet, Daten zur Dekubitusprophylaxe bei vollstationären Patienten über 75 Jahren zu dokumentieren. Damit kommen erstmals u. a. Abteilungen der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie mit der externen stationären Qualitätssicherung in Berührung. Bisher waren für das Verfahren der externen Qualitätssicherung ausschließlich DRG-Fällle dokumentationspflichtig. Die Auslösung dieser Dokumentationsverpflichtung sollte sich jedoch nicht an der Abrechnungsform, sondern an der Versorgungsleistung orientieren. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Verfahren der externen Qualitätssicherung auf alle vollstationären Krankenhausfälle anzuwenden.

Beschlussgrundlage des G-BA vom 10. Mai 2007: http://www.g-ba.de/downloads/39-261-436/2007-05-10-BQS-Ausloesemechanismus_BAnz.pdf

Vereinbarung zu Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: http://www.bqs-online.com/download/vertraege/vb-qs-kh-2007-05-10.pdf

Link: Häufig gestellte Fragen zum Generalindikator Dekubitusprophylaxe

Unter diesem Link finden Sie Informationen und Service zur Erleichterung der praktischen Einführung des Generalindikators Dekubitusprophylaxe: Informations- und Servicepaket zur Einführung des Generalindikators Dekubitusprophylaxe