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Informations- und Servicepaket zur Einführung des Generalindikators DekubitusprophylaxeAuf dieser Seite finden Sie Informationen und Service zur Erleichterung der praktischen Einführung des Generalindikators Dekubitusprophylaxe. Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird die Erhebung zur Qualitätssicherung der Dekubitusprophylaxe im ersten Quartal 2008 in deutschen Krankenhäusern weiter geführt.
Das Servicepaket richtet sich vor allem an Krankenhäuser und Krankenhausabteilungen, die bisher noch nicht mit der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB V in Berührung kamen. Diese müssen bis zum 01.01.2008 die strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um ihre Dokumentationspflicht erfüllen zu können. Serviceangebote: 1. Checkliste 2. Handzettel 3. Präsentation
Diese Präsentation kann zu Informations- und Schulungszwecken verwendet werden. Sie wurde bewusst umfangreich gestaltet. Der Anwender hat so die Möglichkeit, die für ihn relevanten Teile auszuwählen. Hintergrund und Beschlussgrundlage: Am 10. Mai 2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V die Fortführung des BQS-Leistungsbereichs Generalindikator Dekubitusprophylaxe beschlossen. Neu ab 2008 ist, dass durch die Veränderung des Auslösemechanismus erstmals auch psychiatrische, psychosomatische und psychotherapeutische Behandlungsfälle von Patienten dokumentationspflichtig sind. Die Dokumentationsverpflichtung beschränkt sich auf alle Patienten ab einem Alter von 75 Jahren die im ersten Quartal (1. Januar bis 31. März eines Jahres) aufgenommen werden. Beschlussgrundlage des G-BA vom 10. Mai 2007 Vereinbarung zu Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Weitere Basisinformationen zum Generalindikator Dekubitusprophylaxe:
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