Zweites Service Release (SR2) zur BQS-Spezifikation 7.0 für QS-Dokumentationssoftware
(Aus einem Schreiben an die Softwareanbieter vom 27.4.2004)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die BQS veröffentlicht hiermit das zweite Service Release (SR2) zur BQS-Spezifikation 7.0.
Inzwischen haben viele Anwenderinnen und Anwender in den deutschen
Krankenhäusern Erfahrungen mit ihrer QS-Dokumentationssoftware
gesammelt. Verbesserungs- und Fehlermeldungen werden von der BQS
gesammelt, ausgewertet und bei Bedarf umgesetzt.
Die Umsetzung erfolgt
- bei kurzfristigem Änderungsbedarf in Form eines Service Release.
- bei langfristigen Verbesserungsvorschlägen in der nächsten Spezifikation.
Dieses Service Release beseitigt die geringe Anzahl von bekannt gewordenen Schwierigkeiten bei der täglichen Dokumentation.
1) Was hat sich geändert?
Die wichtigsten Verbesserungen des Service Release 2 werden nachfolgend dargestellt:
- Die neuen Entlassungsgründe 19 -21Aktualisierte Fassung der § 301-Vereinbarung vom 22.12.2003) werden im externen §301-Schlüssel
Entlassungsgrund nachgetragen:
19: Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung
20: Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung mit Komplikation
21: Entlassung mit nachfolgender Wiederaufnahme
Achtung: Hinweise auf S. 29 der technischen Dokumentation sind zu
beachten. Softwareanbieter und datenentgegennehmende Stellen mussten
diese Kodes ab 1.1.2004 in ihren Produkten bereitstellen.
- Leistungsbereich HCH, Datenfeld „gastrointestinale Komplikation(en)“, Zeile 29 auf Bogen III:
Die Bezeichnung des Schlüsselkodes 88 wurde geändert in „ja, andere
(2x) oder nein (1x) / Ausfüllhinweise beachten!“. Dadurch werden die in
den Ausfüllhinweisen erläuterten Besonderheiten bei der Dokumentation
in der QS-Software angezeigt.
- Leistungsbereich HCH:
Bei nicht durchgeführter IABP ist im Datenfeld „(postoperativer
Verlauf) IABP“ (Zeile 17 auf Bogen III) entsprechend den
Ausfüllhinweisen eine 0 zu dokumentieren. In der
QS-Software wird fälschlicherweise der folgende warnende Hinweis
eingeblendet:
(Postoperativer Verlauf) IABP ausgefüllt, obwohl (Postoperativer Verlauf) Low Cardiac Output nicht 2 (IABP) ist“ angezeigt.
Durch Anpassung der weichen Regel 3254 entfällt die irritierende Meldung
- Leistungsbereich HCH:
Der Dokumentationsabschluss und die Entgegennahme von freiwillig
dokumentierten Datensätzen koronarchirurgischer Eingriffe ohne
Bypass-Operation (z.B. Koronarfistelverschluss) war bisher nicht
möglich. Wenn im Datenfeld 34 „Koronarchirurgie“ = ja angegeben wird
und gleichzeitig im Datenfeld 50 „Anzahl der Grafts“=0, so verhinderten
sich widersprechende Plausibilitätsregeln den Dokumentationsabschluss.
Durch die Deaktivierung der Plausibilitätsprüfungen 6979, 6980 und 6981
wird die Annahme dieser geringen Zahl an Datensätzen ermöglicht
(Übernahme der Änderungen aus dem SR3 der Spezifikation 6.0).
- Leistungsbereich 21/3: Die harte Regel 7946
(OPDATUM<AUFNDATUM) wird auf weich gesetzt. Somit können
vorstationär erbrachte Koronarangiographien fehlerfrei dokumentiert
werden, wenn diese direkt in einen vollstationären Aufenthalt münden.
- Leistungsbereich 16/1: In den OPS-Listen OPS_primaereSectio bzw.
OPS_sekundaereSectio werden die Kodes 5-749.10 (Andere Sectio caesarea:
Misgav-Ladach-Sectio: Primär) bzw. 5-749.11 (Andere Sectio caesarea:
Misgav-Ladach-Sectio: Sekundär) ergänzt.
Diese Verbesserung erfolgt aufgrund von Hinweisen aus Geburtskliniken.
Bei Dokumentation einer Misgav-Ladach-Sectio wird der Anwender
jetzt auf unplausible Angaben in den Datenfeldern „Aktive
Pressperiode“, „Geburtseinleitung“, „Fetalblutanalyse (in
Geburtsrisiko)“ und „Dammriss“ aufmerksam gemacht.
Die vollständige Liste der Änderungen finden Sie in den Delta-Abfragen
der MS-Access-2000-Datenbank zum Service Release spez-70-SR2.mdb.
2) Was tun datenentgegennehmende Stellen?
In den Delta-Tabellen des Service Release finden Sie spezielle
Hinweise zur Umsetzung für datenentgegennehmende Stellen. Zielsetzung
dieser Hinweise ist, dass auch Datensätze von QS-Software-Produkten
entgegengenommen werden, welche das Service Release noch nicht
umgesetzt haben. Für die Datenentgegennahme gelten folgende Grundsätze:
- Stabilität der Datenfeldbeschreibung
- Keine Implementierung verschärfender Prüfungen
- Deaktivierung fehlerhafter Prüfungen
3) Was tun Softwareanbieter?
Die Korrekturen der BQS-Spezifikation werden entsprechend dem Service
Release beim nächsten erreichbaren, geplanten Release (Ausnahme:
§301-Entlassungsgrund) umgesetzt. Der Termin wird somit vom
Softwareanbieter festgelegt. Krankenhäuser, welche keinen der
betroffenen Leistungsbereiche dokumentieren, benötigen auch kein
Software-Update. Softwareanbieter sollten die Information zeitnah an
ihre Kunden weitergeben.
Beachten Sie, dass die Umsetzung des Service Release die Datenqualität in den Krankenhäusern verbessert.
Wir danken insbesondere den Softwareanbietern und Anwendern in den
Krankenhäusern, deren Rückmeldungen in das Service Release eingeflossen
sind. Für weitere Fragen, Fehlermeldungen und Anregungen stehen wir
Ihnen gern unter
spezifikation@bqs-online.de zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Zweites Servicerelease zur BQS-Spezifikation 7.0 für QS-DokumentationssoftwareZIP
Erstes Servicerelease zur BQS-Spezifikation 7.0 für QS-DokumentationssoftwareZIP
Spezifikation 7.0ZIP
Technische DokumentationPDF
Dokumentationsbögen im Word-FormatZIP
Dokumentationsbögen im pdf-FormatZIP