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Zweites Service Release (SR2) zu BQS-Spezifikationen 10.0 für QS-Dokumentationssoftware und QS-Filter-Software

(Aus einem Schreiben an die Softwareanbieter vom 28.11.2006)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab sofort ist das zweite Service Release zu den BQS-Spezifikationen 10.0 für QS-Dokumentationssoftware und QS-Filter-Software auf unserer Homepage zum Download abrufbar:

Paket
Link zum Download
Datenbank QS-Dokumentationssoftware http://www.bqs-online.com/download/spezifikationen/spez-100-sr2.zip
Ausfüllhinweise http://www.bqs-online.com/download/spezifikationen/Ausfuellhinweise-100-sr2.zip
Dokumentationsbögen
http://www.bqs-online.com/download/spezifikationen/DokuBoegen-100-sr2.zip
Datenbank QS-Filtersoftware
http://www.bqs-online.com/download/spezifikationen/spez-qsfilter-100-sr2.zip
QS-Filter-Anwenderinformation
http://www.bqs-online.com/download/spezifikationen/QSFilter-Anwenderinformation-100-sr2.zip


Das Service Release ist erforderlich, weil die endgültige Version des OPS 2007 (veröffentlicht vom DIMDI am 30.10.2006) QS-Filter-relevante Änderungen enthält. Neue OPS-Kodes wurden für folgende Auslösebedingungen eingefügt:

  • 17/5: Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation
  • 17/7: Knie-Endoprothesenwechsel und –komponentenwechsel

Detaillierte Informationen finden Sie in der fortgeschriebenen QS-Filter-Anwenderinformation. Beachten Sie, dass OPS-Änderungen im QS-Filter auch Auswirkungen auf einzelne  Plausibilitätsprüfungen der BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware haben.

In der  BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware wurden folgende Ergänzungen vorgenommen:

  • Aktualisierung der Ausfüllhinweise in den Datensätzen 17/1, 17/2, 17/3, 17/5, 17/6, 17/7 und DEK (inkl.  Aktualisierung der Datenfeldverknüpfungen in der Spezifikationsdatenbank)
  • Eine neue Plausibilitätsregel (Mehrfachregel 602), welche die korrekte Berechnung des Exportfeldes ’alter’ in der QS-Software sicherstellen soll. Diese Regel hat den Status warnend und wird daher von den Daten entgegennehmenden Stellen evaluiert. Für Softwareanbieter besteht hier kein Anpassungsbedarf, wenn der Datenexport korrekt umgesetzt wurde.
  • Ergänzung von Ersatzregeln für bestehende Regeln des Datensatzes Geburtshilfe: Diese Prüfungen sind von den Daten entgegennehmenden Stellen durchzuführen. Für Softwareanbieter besteht hier kein Anpassungsbedarf, wenn die Originalregel (Tabelle Regeln) und der Datenexport korrekt umgesetzt wurden.

Die genauen Änderungen entnehmen Sie bitte den bekannten Delta-Tabellen der Datenbanken.


Wir stehen Ihnen unter

spezifikation@bqs-online.de

für Rückfragen gerne zur Verfügung.