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  •  12.04.2005

Zweites Service Release (SR2) zu BQS-Spezifikationen 8.0 für QS-Dokumentationssoftware

(Aus einem Schreiben an die Softwareanbieter vom 12.04.2005)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie das angekündigte Service Release zu den BQS-Spezifikationen  8.0 für QS-Dokumentationssoftware (Versand-Spez-QSDok-80-SR2.zip).
In dieses Service Release fließen Verbesserungsvorschläge der Krankenhäuser, Landesgeschäftsstellen und der Softwarehersteller ein. Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:
  • Über neue 50 Warnhinweise der Datenstellen werden aufgenommen. Dieses Verfahren ist auf Seite 35 in der technischen Dokumentation 8.0 beschrieben und kommt erstmals bei einem Service Release zur Anwendung.
  • Viele Anwender waren durch Warnmeldungen (weiche Regel) bei der Angabe von Operationszeiten (Datenfeld Dauer des Eingriffs) irritiert. Hier wurde eine Anpassung der unteren Warngrenzen vorgenommen. Z.B. wird künftig bei gynäkologischen Operationen erst bei Operationszeiten unterhalb von 5 Minuten gewarnt.
  • Für die Messung des Qualitätsziels „Immer Erhebung eines histologischen Befundes!“ im Leistungsbereich Cholezystektomie (Datensatz 12/1) ist das Datenfeld „histologischer Befund“ von herausragender Bedeutung. Dieses Datenfeld ist im Datensatz als freiwilliges Datenfeld realisiert. Durch Einführung eines entsprechenden Warnhinweises wird das Krankenhaus auf die Bedeutung dieser Angabe hingewiesen.
  • Kurzfristig (am 7. April 2005) hat sich die Fachgruppe Pneumonie entschlossen, die harten Obergrenzen bei den Datenfeldern „Harnstoff im Serum“ und „Harnstoff-Stickstoff im Serum“ des neuen Datensatzes „Ambulant erworbene Pneumonie“ ersatzlos zu streichen. Falls die Umsetzung dieser Änderung in Softwareprodukten nicht mehr realisiert werden kann, so sollen Anwenderinnen und Anwender bei Überschreiten der Obergrenzen den höchsten zulässigen Wert dokumentieren.

Den kompletten Änderungsumfang entnehmen Sie bitte den Delta-Tabellen der Datenbank bzw. den entsprechenden Datenbankabfragen.

Die Änderungen der Spezifikation beinhalten grundsätzlich keine Verschärfung der harten Plausibilitätsprüfungen: Krankenhäuser können ihre Datensätze auch dann noch übermitteln, wenn kein neues Software-Update eingespielt wurde.

Wir bitten die Datenstellen, die Änderungen unverzüglich zu implementieren und zu aktivieren.

Wir bitten die Softwareanbieter – wie langjährig abgestimmt – die Änderungen beim „nächsten erreichbaren Update“ bei ihren Kunden umzusetzen. Für Softwareanbieter besteht die Möglichkeit, die Warnhinweise der Datenstellen als harte Plausibilitätsprüfungen der QS-Dokumentationssoftware zu realisieren.

Weitere Informationen:

SR 2 zur BQS-Spezifikation 8.0 für QS-DokumentationssoftwareZIP

Akualisierte AusfüllhinweiseZIP