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BQS-Spezifikation für QS-Filter-Software: Staffelstab an Software-Anbieter und Krankenhäuser übergebenDie BQS hat die QS-Filter-Spezifikation für 2004 veröffentlicht. Sie enthält alle Informationen, um ab 2004 zu erkennen, ob für einen medizinischen oder pflegerischen Leistungsbereich in Krankenhäusern eine Dokumentationsverpflichtung für die externe Qualitätssicherung besteht. "Wir geben den Staffelstab an die Software-Anbieter für Krankenhaus-Anwendungssoftware weiter. Sie müssen nun den neuen Auslöser für die externe Qualitätssicherung in ihre Software integrieren", sagte Dr. Volker D. Mohr, Geschäftsführer der BQS, in Düsseldorf. Krankenhäuser ohne eine Software auf Basis des QS-Filters können ab 2004 in ernste Probleme geraten. Der Grund: Bislang erfährt ein Krankenhaus, ob es für die externe Qualitätssicherung dokumentieren muß, sobald es eine Leistung mit bestimmten Fallpauschalen- und Sonderentgeltkodes (FP/SE) abrechnet. Mit dem neuen DRG-Entgeltsystem entfällt ab 2004 dieser Mechanismus. Die Krankenhäuser erfahren ohne den QS-Filter dann nicht mehr, welche Leistungen sie dokumentieren müssen. "Im schlimmsten Fall verliert ein Krankenhaus ohne QS-Filter-basierte Software Zeit und Geld", warnte Mohr. Zeit, wenn es nachträglich dokumentieren muß. Geld, wenn es versäumt, dokumentationspflichtige Leistungen für die gesetzliche Qualitätssicherung zu erfassen. Krankenhäuser sollten sich daher schon jetzt informieren, wie sie den QS-Filter in ihre Krankenhaus-Anwendungssoftware integrieren. Der neue Auslösemechanismus ermöglicht, daß die Dokumentationsverpflichtung für die externe Qualitätssicherung stärker als in der Vergangenheit für medizinisch homogene Patientenkollektive definiert werden kann. Dadurch sind die Ergebnisse als Steuerungsinstrument für das interne Qualitätsmanagement in den Krankenhäusern noch besser nutzbar, als dies bislang der Fall war. Downloads: Service Release 1 zur BQS-Spezifikation 7.0 für QS-FiltersoftwareZIP Weitere Informationen zum QS-Filter: Workshop zum QS-Filter-Probebetrieb – Vorschläge der BQS bestätigt Testspezifikation des QS-Filters in der Prüfphase: Prototyp der QS-Filter-Software umgesetzt BQS stellt eine vollständige Testspezifikation des QS-Filters für alle Leistungsbereiche auf Basis des aktuellen Beratungsstands der Fachgruppen zur Verfügung Neun Monate vor dem Start: Testspezifikation des QS-Filters veröffentlicht Ab 2004 neuer Auslöser für Qualitätssicherung im DRG-System – der QS-Filter Kontakt: Felix Höfele, Tel.: 0211/280729-0, felix.hoefele@bqs-online.de |