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Verständlichkeit und Interpretierbarkeit für Ärzte und PflegendeWurde die Verständlichkeit und Interpretierbarkeit für Patienten und interessierte Öffentlichkeit in einem vorausgegangenen Bewertungsschritt befürwortet, so kann die Bewertung der Verständlichkeit für Ärzte und Pflegende in der Regel entfallen, da diese dann automatisch angenommen werden kann. Dieses Gütekriterium bezieht auch weitere Professionen im Gesundheitswesen wie z. B. Ergotherapeuten mit ein. Die Zielgruppe muss im Kontext des zu bewertenden Qualitätsindikators festgelegt werden. In der Literatur wird zwischen der Verständlichkeit für Patienten und interessierte Öffentlichkeit einerseits und für Ärzte und Pflegende andererseits nicht unterschieden. In der Regel sind dort alle Anwender insgesamt gemeint. Definition Kernaussage Informationsgrundlage für die Bewertung Bewertungsprozess Eine detaillierte Prozessbeschreibung finden Sie hier. Bewertungsstufen
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