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Beeinflussbarkeit der Indikatorausprägung

Dieses Kriterium ist eine wichtige Voraussetzung für Qualitätsverbesserungen durch den Einsatz von Qualitätsindikatoren und gilt auch in der Literatur als ein zentrales Kriterium. Wenn der bewertete Aspekt in der praktischen Versorgungssituation nicht veränderbar ist, so kann er keinen Nutzen im Sinne einer Qualitätsverbesserung bringen. Damit hängen die beiden Gütekriterium Nutzen und Beeinflussbarkeit der Indikatorausprägung eng zusammen.

Das Gütekriterium Beeinflussbarkeit der Indikatorausprägung unterscheidet sich grundsätzlich von der Indikatorevidenz für Ergebnisindikatoren. Bei der Indikatorevidenz für Ergebnisindikatoren werden wissenschaftliche Belege dafür angeführt, dass das gemessene Ergebnis von Leistungserbringern grundsätzlich beeinflusst werden kann (Zusammenhang zwischen Outcome und Prozess/Struktur). Bei der Beeinflussbarkeit der Indikatorausprägung wird evaluiert, ob der bewertete Leistungserbringer unter den gegebenen Versorgungsstrukturen das Versorgungsergebnis über Prozesssteuerung tatsächlich beeinflussen kann.

Beispiele für positive und negative Beeinflussbarkeit:

  • Ein Qualitätsindikator „Anzahl der Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft“ ist für den Geburtshelfer schwer beeinflussbar, da diese Untersuchungen in der Verantwortung anderer Ärzte durchgeführt werden.
  • Hingegen ist ein Indikator „Angabe des Sicherheitsabstands bei Brustkrebsoperation durch den Pathologen“ durch den Operateur durchaus beeinflussbar, da der Pathologe in einem Vertragsverhältnis zum Operateur steht und die Angabe zum Sicherheitsabstand eine unverzichtbare Information für die sachgerechte Durchführung der Operation ist.


Definition

Qualitätsindikatoren müssen sich auf Versorgungsaspekte beziehen, bei denen die Ausprägung des Indikators durch die bewerteten Akteure tatsächlich beeinflussbar ist.

Kernaussage
Folgende Aussage wird bewertet: „Der Qualitätsindikator bezieht sich auf einen Versorgungsaspekt, der von den bewerteten Akteuren beeinflusst werden kann.“

Informationsgrundlage für die Bewertung
Die Bewertung der Kernaussage erfolgt auf der Basis der empirischen Erfahrungen der bewertenden Experten. In Einzelfällen kann möglicherweise eine zusätzliche Recherche erforderlich sein (z. B. zur tatsächlichen Verfügbarkeit bestimmter Behandlungsmethoden in einem bestimmten Setting).

Bewertungsprozess
Nachdem alle Bewerter die Informationsgrundlagen zur Kenntnis genommen und verstanden haben, bewerten sie die Kernaussage.

Eine detaillierte Prozessbeschreibung finden Sie hier.

Bewertungsstufen
1 = trifft nicht zu
2 = trifft eher nicht zu
3 = trifft eher zu
4 = trifft zu
Enthaltung