Logo + Home
 
english version  
   BQS Qualitätsreport    BQS Outcome    BQS Qualitätsindikatoren Datenbank    BQS Register 140d

Die Richtigkeit der Daten kann überprüft werden

Dieses Gütekriterium überprüft, ob die für die Berechnung des Qualitätsindikators benötigten Informationen in einer ordnungsgemäß geführten Akte erwartet werden können. Ist dies nicht der Fall, kann z. B. eine Datenvalidierung klinischer Routinedaten an Hand der Patientenakte grundsätzlich nicht vollzogen und somit die Richtigkeit nicht überprüft werden, so dass der sinnvolle Einsatz dieses Qualitätsindikators in Frage gestellt werden muss. 

Dieses Gütekriterium überprüft explizit nicht die tatsächliche Dokumentationsqualität der Leistungserbringer, sondern allein die Möglichkeit, die Richtigkeit zu überprüfen. Eine gute Datenqualität ist zwar eine allgemein anerkannte und viel beachtete Voraussetzung für den Einsatz von Qualitätsindikatoren, ist aber keine Eigenschaft des Qualitätsindikators selbst und damit auch kein Gütekriterium für Qualitätsindikatoren.

Der Goldstandard, an dem dieses Gütekriterium gemessen wird, ist die Referenzdokumentation – bei klinischen Routinedaten die Patientenakte – und nicht die Behandlung selbst. Dies ist üblich, da eine Reproduzierbarkeit von Behandlungsprozessen und Ergebnissen nur anhand von Aufzeichnungen in Patientenakten möglich ist.

Definition
Es steht ein Verfahren zur Verfügung, mit dem die Übereinstimmung der Dokumentation mit der Realität oder einer Referenz (z. B. Patientenakte) überprüft werden kann.

Kernaussage
Folgende Aussage wird bewertet: "Die Richtigkeit der Daten kann überprüft werden.“

Informationsgrundlage für die Bewertung
Die Bewertung der Kernaussage ergibt sich aus der Standarddokumentation von Behandlungsverläufen, die als Referenz herangezogen wird. So stellt für klinische Routinedaten die Patientenakte die Referenz – den „Goldstandard“ – dar.

Bewertungsprozess
Nachdem alle Bewerter die Informationsgrundlagen zur Kenntnis genommen und verstanden haben, bewerten sie die Kernaussage.

Eine detaillierte Prozessbeschreibung finden Sie hier.

Bewertungsstufen
Trifft zu
Trifft nicht zu
Enthaltung