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Bewertung der Gütekriterien

  • Bedeutung des mit dem Qualitätsindikator erfassten Qualitätsmerkmals für das Versorgungssystem
  • Nutzen
  • Berücksichtigung potenzieller Risiken / Nebenwirkungen
  • Klarheit der Definitionen
  • Validität
  • Verständlichkeit und Interpretierbarkeit
  • Beeinflussbarkeit der Indikatorausprägung
  • Implementationsbarrieren berücksichtigt

Die Bewertung von Qualitätsindikatoren an Hand dieser Gütekriterien erfolgt in maximal zwei Runden:

  1. Für jedes Gütekriterium wird ein getrennter Stimmzettel ausgeteilt mit den Bewertungsstufen

    1 = trifft nicht zu
    2 = trifft eher nicht zu
    3 = trifft eher zu
    4 = trifft zu
    Enthaltung

    Alle zu bewertenden Qualitätsindikatoren können auf einem Stimmzettel tabellarisch aufgelistet werden. Es darf pro Qualitätsindikator nur eine Antwort angekreuzt werden. Enthaltungen sind möglich.

  2. Die Ergebnisse der ersten Bewertungsrunde werden eingesammelt und ausgewertet.
  3. Bei Vollzähligkeit und gleichzeitigem Konsens der Bewertungen für ein Gütekriterium zu einem Qualitätsindikator ist die Bewertung dieses Qualitätsindikators für das betreffende Gütekriterium abgeschlossen.

    Vollzähligkeit: Alle Bewertungen sind gültig und es gibt keine Enthaltung.
    Konsens: Alle Bewertungen „1 = trifft nicht zu“ oder „2 = trifft eher nicht zu“ (Konsens: Ablehnung) bzw. alle Bewertungen „3 = trifft eher zu“ oder „4 = trifft zu“ (Konsens: Zustimmung)

    Beispiel: Qualitätsindikator Wundinfektion, Gütekriterium Nutzen:
    keine Enthaltung,
    80% der Stimmen: „3 = trifft eher zu“
    20% der Stimmen: „4 = trifft zu“

  4. Bei fehlender Vollzähligkeit (durch Enthaltungen, ungültige Bewertungen) oder Dissens in der ersten Bewertungsrunde werden die aggregierten Ergebnisse in dem Bewertungsgremium zur Diskussion gestellt mit dem Ziel eines Informationsaustausches. Es darf kein Konsens erzwungen werden.

    Beispiel: Qualitätsindikator Wundinfektion, Gütekriterium Nutzen:
    80% der Stimmen: „1 = trifft nicht zu“
    20% der Stimmen: „3 = trifft eher zu“

  5. Die Mitglieder geben erneut ihre Bewertung ab (zweite und letzte Bewertungsrunde). Bewertung wie in erster Runde.
  6. Die Bewertungen der zweiten Bewertungsrunde werden eingesammelt und ausgewertet:
    Die Bewertung ist gültig, wenn höchstens 1/3 der Anwesenden nicht an der Bewertung teilgenommen haben (Enthaltung).
    Bei ungültiger Bewertung in der zweiten Runde entfällt eine weitere Bewertung.
  7. Darstellung von Bewertungsergebnissen:

    im Falle eines gültigen Bewertungsergebnisses: Berechnen des gerundeten Mittelwertes und Angabe der Spannweite (Rundungsvorschrift: 1,50 wird abgerundet auf 1; 2,50 wird abgerundet auf 2, aber 2,51 wird aufgerundet auf 3).

    Beispiel: Qualitätsindikator x, Gütekriterium y
    • Fünf Einzelbewertungen: 1, 2, 2, 4, 2; daraus ergibt sich der arithmetische Mittelwert von 2,2.
    • Bewertungsergebnis: abgerundeter Mittelwert: „2 = trifft eher nicht zu“, Spannweite 1-4.

    im Falle eines ungültigen Bewertungsergebnisses: Qualitätsindikator x: für das Gütekriterium y wird keine gültige Bewertung erzielt.