Berücksichtigung potenzieller Risiken/Nebenwirkungen
Mit diesem Kriterium wird nicht bewertet, ob
grundsätzlich der Einsatz ungeeigneter (z. B. nicht ausreichend
risikoadjustierter) Indikatoren im Rahmen der Berichterstattung
Fehlanreize (z. B. zur Risikoselektion) setzen kann.
Dieses Gütekriterium wird in zwei Schritten bewertet:
1.
Werden durch den Indikator potenzielle Fehlanreize gesetzt? Wenn ja:
2.
Werden solche Fehlanreize durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. den
Einsatz von Parallelindikatoren (Antagonisten), ausgeglichen?
Beispiele für Qualitätsindikatoren mit Fehlanreizen erleichtern das Verständnis dieses Kriteriums:
Qualitätsindikator
„Vermeidung von Perforationen bei akuter Appendizitis“. Der Einsatz
dieses Qualitätsindikators könnte einen Anreiz setzen, die Indikation
zur Appendektomie zu großzügig zu stellen, um Perforationen unbedingt
zu vermeiden.
Das Risiko eines solchen Fehlanreizes kann beherrscht
werden, indem ein Parallelindikator eingesetzt wird „Bestätigung der
Verdachtsdiagnose akute Appendizitis durch histologischen Befund“. Wenn
ein Parallelindikator erforderlich ist, sollten beide Indikatoren
zusammen verwendet werden oder es sollte auf die Verwendung verzichtet
werden.
Potenzielle Fehlanreize können möglicherweise
auch dadurch beherrscht werden, indem auf die Risiken bei der
Indikatorbeschreibung (Rationale) oder in einer Interpretationshilfe
hingewiesen wird oder indem obere und untere Referenzbereiche für den
betroffenen Qualitätsindikator verwendet werden.
Definition
Bekannte (oder vermutete) Risiken bzw. Nebenwirkungen durch den Einsatz des Qualitätsindikators auf Prozesse oder Ergebnisse der Versorgung sind beschrieben und erforderlichenfalls berücksichtigt.
Kernaussage
Folgende Aussage wird bewertet: „Es sind keine Risiken bekannt oder die bekannten bzw. vermuteten Risiken durch den Einsatz des Indikators sind beschrieben und erforderlichenfalls berücksichtigt.“
Informationsgrundlage für die Bewertung
Zur Bewertung der Kernaussage sollen möglichst viele relevante Informationen zusammengestellt werden. Informationsquellen können beispielsweise Informationen aus der Qualitätssicherung (z. B. externe Qualitätssicherung der BQS), insbesondere aus dem Strukturierten Dialog und aus Rückmeldungen von Krankenhäusern sein. Eine wesentliche Informationsquelle ist auch der klinische Sachverstand: Welche unerwünschten Folgen können mit dem Verfolgen des Qualitätsziels einhergehen?
Nachdem alle Bewerter die Informationsgrundlagen zur Kenntnis genommen und verstanden haben, bewerten sie die Kernaussage.
Eine detaillierte Prozessbeschreibung finden Sie hier.
Bewertungsstufen
1 = trifft nicht zu
2 = trifft eher nicht zu
3 = trifft eher zu
4 = trifft zu
Enthaltung
Kommentare
- Die
Kernaussage wurde aus systematischen Gründen negativ formuliert (Es
sind keine Risiken bekannt…): Die Aussage „trifft zu“ gilt wie bei den
anderen Gütekriterien als günstige Bewertung.