Logo + Home
 
english version  
   BQS Qualitätsreport    BQS Outcome    BQS Qualitätsindikatoren Datenbank    BQS Register 140d

Indikatorevidenz

Die Indikatorevidenz ist ein zentrales Gütekriterium, das unabhängig von der Zielsetzung der Bewertung bewertet werden muss. Auch für die Diskussion in der Öffentlichkeit ist die Indikatorevidenz von besonderer Bedeutung.

Das Gütekriterium Indikatorevidenz darf nicht verwechselt werden mit dem Gütekriterium Beeinflussbarkeit der Indikatorausprägung. Bei der Indikatorevidenz für Ergebnisindikatoren werden wissenschaftliche Belege dafür angeführt, dass das gemessene Ergebnis von Leistungserbringern grundsätzlich beeinflusst werden kann (Zusammenhang zwischen Outcome und Prozess/Struktur). Bei der Beeinflussbarkeit der Indikatorausprägung wird bewertet, ob der bewertete Leistungserbringer unter den gegebenen Versorgungsstrukturen das Versorgungsergebnis über Prozesssteuerung tatsächlich beeinflussen kann.

Das Gütekriterium Indikatorevidenz ist im Rahmen der Entwicklung von QUALIFY neu entwickelt worden. Die Feststellung der Indikatorevidenz basiert zwar auf der allgemein gebräuchlichen Evidenzstärke, geht aber darüber hinaus. Zusätzlich wird die Zustimmung von Experten zu Versorgungsprozessen in die Bewertung der Evidenz integriert: Je stärker der Konsens, umso höher die Indikatorevidenz. Ein analoges Vorgehen ist bekannt aus der Entwicklung von Leitlinien, bei der Evidenzstärken durch Konsens in Empfehlungsgrade überführt werden.
Grundsätzlich ist diese methodische Vorgehensweise in EbM angelegt: „EbM is the integration of best research evidence with clinical expertise and patient values... When these three elements are integrated, clinicians and patients form a diagnostic and therapeutic alliance which optimizes clinical outcomes and quality of life“. (http://www.cebm.utoronto.ca/intro/whatis.htm).

Die Bewertung der Indikatorevidenz bei Indikatoren zur Indikationsstellung kann schwierig sein. Die Bewertung des positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses ist komplex und muss für jeden Qualitätsindikator individuell gelöst werden.

In der Bewertung von Ergebnisindikatoren werden hohe Komplikationsraten häufig automatisch mit schlechter Versorgungsqualität in Verbindung gebracht. Dennoch muss im Rahmen der Evidenzbewertung nachgewiesen werden, dass das Auftreten der Komplikationen nicht schicksalhaft ist, sondern vom Behandlungsteam beeinflusst werden kann (Zusammenhang zwischen Outcome und Prozess/Struktur). Um eine hohe Evidenzstärke zu erreichen, muss also die häufig „gefühlte Evidenz“ aus klinischer Erfahrung mit Daten unterfüttert werden. Dies geschieht z. B. durch Studien, die zeigen, dass einzelne Prozesse das im Qualitätsindikator abgebildete Versorgungsergebnis optimieren. Die so identifizierten Prozesse müssen dabei relevante Auswirkungen auf den Indikator haben: So sind etwa prophylaktische Maßnahmen, die nur bei einem Teil der im Qualitätsindikator abgebildeten PatientInnen sinnvoll eingesetzt werden können, zu bewerten auf ihren Effekt auf das Gesamtergebnis des Indikators.
Beispiel: Postoperative Wundinfektionen: Die Evidenz dieses Indikators wird bestimmt über den Nachweis der Vermeidbarkeit von Wundinfektionen durch ein sachgerechtes perioperatives Management. Letzteres kann beispielsweise eine Antibiotikaprophylaxe sein, sofern ihre Effektivität für die im Qualitätsindikator beschriebenen Patienten in Studien nachgewiesen wurde. 
 
Bei Ergebnisindikatoren wird zusätzlich zum Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Outcome und Prozess/Struktur die Definition des geeigneten Zeitpunkts für die Ergebnismessung gefordert. Dieser Zeitpunkt wirkt sich auf das Gütekriterium Verfügbarkeit der Daten aus. Werden z. B. Wundinfektionen nur im Krankenhaus systematisch erfasst, dann sind die für einen Qualitätsindikator „Postoperative Wundinfektionen“ die Daten nur verfügbar, wenn der stationäre Aufenthalt der Operierten meistens länger ist, als das Auftreten von Wundinfektionen dauert.

Die BQS hat Qualitätsindikatoren mit niedriger Indikatorevidenz als methodisch mangelhaft bewertet und damit verworfen. Je nach Zielsetzung der Bewertung kann aber auch eine höhere Indikatorevidenz gefordert werden.

Definition

Die Indikatorevidenz überprüft, ob für den Qualitätsindikator Evidenz vorliegt, dass optimale Indikatorausprägungen eine bessere Versorgung anzeigen. Dabei werden sowohl die wissenschaftliche Evidenz aus Literatur und Leitlinien als auch die klinisch praktische Erfahrung in systematischen Konsensverfahren berücksichtigt. Die Definition ist abhängig davon, ob es sich um Struktur-, Prozess- oder Ergebnisindikatoren handelt.

  • Bei Strukturindikatoren: Wissenschaftliche Evidenz, dass bei Vorhandensein der gemessenen Struktur ein verbessertes Ergebnis auftritt (Zusammenhang zwischen Struktur und Outcome).
  • Bei Prozessindikatoren: Wissenschaftliche Evidenz, dass bei Vorhandensein des gemessenen Prozesses ein verbessertes Ergebnis auftritt (Zusammenhang zwischen Prozess und Outcome).
  • Indikatoren zur Indikationsstellung (als Sonderfall von Prozessindikatoren): Das Erfüllen der gemessenen Indikationskriterien führt zu einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis (Zusammenhang zwischen Indikationsstellung und Outcome).
  • Bei Ergebnisindikatoren:

    1. Beeinflussbarkeit: Wissenschaftliche Evidenz, dass das gemessene Ergebnis vom Leistungserbringer beeinflusst werden kann (Zusammenhang zwischen Outcome und Prozess/Struktur).
    2. Definition des geeigneten Zeitpunkts für die Ergebnismessung: Wissenschaftliche Evidenz, dass zum Messzeitpunkt des Behandlungsergebnisses wesentliche Aussagen möglich sind.

Kernaussage
  • Bei Strukturindikatoren: Das Vorhandensein der gemessenen Struktur führt zu einem verbesserten Ergebnis.
  • Bei Indikatoren zur Indikationsstellung: Das Erfüllen der gemessenen Indikationskriterien führt zu einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis.
  • Bei Prozessindikatoren: Das Vorhandensein des gemessenen Prozesses führt zu einem verbesserten Ergebnis.
  • Bei Ergebnisindikatoren: Das gemessene Ergebnis kann vom Leistungserbringer beeinflusst werden.
Informationsgrundlage für die Bewertung
Informationsgrundlagen für die Bewertung der Indikatorevidenz sind nationale und internationale methodisch hochwertige Leitlinien, Nationale Expertenstandards (Pflege) und die klinische Expertise. Sind zu dem im Qualitätsindikator abgebildeten Versorgungsaspekt keine Leitlinien / Nationale Expertenstandards publiziert, werden Studienergebnisse (Primärliteratur) zur Bewertung der Indikatorevidenz herangezogen (s. Bewertungsprozess).

Bewertungsprozess

Der Bewertungsprozess des Kriteriums „Indikatorevidenz“ ist grundsätzlich verschieden von der Bewertung der übrigen Gütekriterien: Er wird durch einen Algorithmus bestimmt, der die wissenschaftliche Evidenz aus Leitlinien und Primärliteratur berücksichtigt. Wenn Studien hoher Evidenz aus ethischen oder praktischen Gründen nicht durchführbar sind, werden auch Konsentierungsgrade von Experten in die Bewertung einbezogen. Dieser Expertenkonsens wird bevorzugt Leitlinien entnommen. Nur wenn er nicht verfügbar ist, muss die Kernaussage zusätzlich durch das Bewertungsgremium in einem zweistufigen Delphi-Verfahren bewertet werden. Im Bereich der Pflege werden Nationale Expertenstandards im Bewertungsprozess den medizinischen Leitlinien gleichgestellt.

Die Bewertung erfolgt in zwei Schritten: zunächst wird die Evidenzstärke bestimmt, dann wird der Evidenzstärke ein Grad der Indikatorevidenz zugeordnet.

1. Schritt: Feststellung der Evidenzstärke (Level of Evidence, Evidenzstufe)

In diesem Schritt wird jedem Qualitätsindikator, abgeleitet aus den wissenschaftlichen Belegen, eine Evidenzstärke zugeordnet. Die Recherche von Leitlinien und Literatur folgt dem Algorithmus aus der Abbildung 1. Wichtiges Merkmal der Evidenzbewertung ist, dass -auch aus Gründen der Effizienz- grundsätzlich auf Wissen aus Leitlinien und Nationalen Expertenstandards zurückgegriffen wird. Im Idealfall findet sich ein Statement, das die Inhalte des Qualitätsindikators exakt abbildet und dem eine Evidenzstärke explizit zugeordnet ist. Diese Evidenzstärke wird dann für den Qualitätsindikator übernommen. Die Evidenzstärke wird klassifiziert nach der AWMF und ÄZQ (2001, Tabelle 1). Falls in Leitlinien / Nationalen Expertenstandards andere Einteilungen der Evidenzstärke angewandt wurden, erfolgt eine Überführung in jene der AWMF und ÄZQ.

Nur wenn in methodisch hochwertigen nationalen oder internationalen Leitlinien / Nationalen Expertenstandards keine ausreichenden oder widersprüchliche Informationen zu dem betreffenden Qualitätsindikator zu finden sind oder Angaben zur Evidenzstärke fehlen, wird die Literatur neu recherchiert und bewertet. Dabei sollte die Fragestellung zur Recherche möglichst nach dem in der Evidence based Medicine (EbM) gebräuchlichen PICO-Schema formuliert werden (http://www.cebm.net/focus_quest.asp). Um die zur Bewertung des Qualitätsindikators relevanten wissenschaftlichen Publikationen zu finden, sollte zunächst konkretisiert werden,

P - welche Patientengruppe für die Bewertung des Qualitätsindikators relevant ist
I - welche Intervention zu berücksichtigen ist
C - welche Intervention als Vergleichsgruppe (Comparision Intervention) dient
O - welche konkreten Ergebnisse (Outcomes) zu berücksichtigen sind.

Das konkrete Vorgehen bei der Recherche (Datenbanken und verwendete Suchwörter in den Datenbanken) und deren Ergebnisse werden transparent dargestellt. Aus dem Design der den Qualitätsindikator stützenden Studien wird die Evidenzstärke abgeleitet (AWMF und ÄZQ 2001, Tabelle 1).

Evidenzstärke: Algorithmus der Recherche von Leitlinien, Nationalen Expertenstandards und Literatur

*AWMF: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, http://www.awmf.org/

Abbildung 1: Evidenzstärke: Algorithmus der Recherche von Leitlinien, Nationalen Expertenstandards und Literatur

 

Evidenzstärke Bedeutung

Ia

Evidenz aufgrund von Metaanalysen randomisierter, kontrollierter Studien

Ib

Evidenz aufgrund mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie

IIa

Evidenz aufgrund mindestens einer gut angelegten, kontrollierten Studie
ohne Randomisierung

IIb

Evidenz aufgrund mindestens einer gut angelegten, quasi experimentellen Studie

III

Evidenz aufgrund gut angelegter, nicht experimenteller deskriptiver Studien
(z. B. Vergleichsstudien, Korrelationsstudien, Fall-Kontroll-Studien)

IV

Evidenz aufgrund von Berichten / Meinungen von Expertenkreisen, Konsensus-Konferenzen und / oder klinischer Erfahrung anerkannter Autoritäten

Tabelle 1: Einteilung der Evidenzstärke von Therapiestudien in ‚levels of evidence‘ gemäß ÄZQ (AWMF & ÄZQ, 20011)

2. Schritt: Zuordnung einer Indikatorevidenz

Die im ersten Schritt bestimmte Evidenzstärke wird nun in eine Indikatorevidenz nach dem Algorithmus aus Abbildung 2 überführt:

Indikatorevidenz aus Evidenzstärke und Konsensstärke

Abbildung 2: Indikatorevidenz aus Evidenzstärke und Konsensstärke (K1, .., K4)


  • Bei Qualitätsindikatoren der Evidenzstärken Ia und Ib wird automatisch die Indikatorevidenz „sehr hoch“ vergeben. Die Bewertung der Indikatorevidenz ist damit abgeschlossen.
  • Bei Qualitätsindikatoren der Evidenzstärken IIa und IIb wird automatisch die Indikatorevidenz „hoch“ vergeben. Die Bewertung der Indikatorevidenz ist damit abgeschlossen.


Für die Evidenzstärken III und IV stellt sich zunächst die Frage, warum keine höherwertigen Studien zur Verfügung stehen. Sind höherwertige Studiendesigns (analog den Evidenzstärken I oder II) für die zugrunde liegende Fragestellung geeignet und praktisch durchführbar, muss die Tatsache einer geringeren Evidenz anerkannt werden bis zum Vorliegen von klärenden Studienergebnissen. Konkret resultiert dann folgende Bewertung:

  • Bei Qualitätsindikatoren der Evidenzstärke III, für deren zugrunde liegenden Statements Studiendesigns mit höheren Evidenzstärken praktisch möglich oder geeignet sind, resultiert automatisch die Indikatorevidenz „mittel“. Die Bewertung der Indikatorevidenz ist damit abgeschlossen.
  • Bei Qualitätsindikatoren der Evidenzstärken IV, für deren zugrunde liegenden Statements Studiendesigns mit höheren Evidenzstärken praktisch möglich oder geeignet sind, resultiert automatisch die Indikatorevidenz „niedrig“. Die Bewertung der Indikatorevidenz ist damit abgeschlossen.
  • Sind allerdings bei Qualitätsindikatoren der Evidenzstärke III und IV höherwertige Studiendesigns für die zugrunde liegende Fragestellung z. B. aus ethischen Gründen nicht möglich (z. B. intraoperatives Präparatröntgen nach präoperativer Drahtmarkierung bei Brusttumoren), muss die Feststellung der Evidenz durch konsentierte Expertenmeinungen ergänzt werden: In diesem Falle ist diese die bestverfügbare Evidenz. Im Ergebnis kann dadurch die aus der Literatur abgeleitete Evidenz sowohl gestärkt als auch geschwächt werden. Auch bei der Bewertung durch Konsens wird auf einen eventuell schon vorhandenen breiten Konsens innerhalb der medizinischen oder pflegerischen Fachgesellschaften, dokumentiert in S-2-oder S-3-Leitlinien, in hochwertigen internationalen Leitlinien (Bewertung z. B. durch DELBI, DEutsches Leitlinien-Bewertungs-Instrument) oder in Nationalen Expertenstandards (Pflege) zurückgegriffen.
    Nur wenn in Leitlinien / Expertenstandards zu dem entsprechenden Qualitätsindikator zugrunde liegenden Statement noch kein Konsens erzielt wurde, wird der Konsensgrad neu bestimmt anhand eines zweistufigen modifizierten Delphi-Verfahrens. Das Ergebnis der Delphi-Runden ist eine bestimmte Konsensstärke (K1 bis K4) für den bewerteten Indikator.
  • Konsensstärke 1 (K1) Konsens im Delphi-Verfahren, alle Beteiligten
    Konsensstärke 2 (K2) Konsens im Delphi-Verfahren, ein Teil der Beteiligten
    Konsensstärke 3 (K3) Informeller Konsens
    oder mehrheitliche Zustimmung im Delphi-Verfahren
    Konsensstärke 4 (K4) keine Zustimmung


    Die jeweilige Indikatorevidenz ergibt sich dann gemeinsam aus der Evidenzstärke (siehe Schritt 1) und der so gewonnenen Konsensstärke. Die Festlegung erfolgt an Hand des Algorithmus aus Abbildung 2.

    Bewertungsstufen
    Sehr hohe Indikatorevidenz
    Hohe Indikatorevidenz
    Mittlere Indikatorevidenz
    Niedrige Indikatorevidenz