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Welche Voraussetzungen werden an Anträge zur Sekundären Datennutzung gestellt?

Der G-BA hat in seiner Sitzung am 19.12.2006 einen Kriterienkatalog mit Ein- und Auschlusskiterien für die „Sekundäre Datennutzung“ beschlossen:

  • Wer kann Anträge stellen?
  • Für welche Verwendungszwecke ist eine Sekundäre Datennutzung möglich?
  • Welche Anforderungen werden gestellt?
    • inhaltlich
    • formal
    • in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit
    • in Bezug auf unterschiedliche Interessenlagen
    • in Bezug auf die Durchführung der Auswertung
    • in Bezug auf geplante Veröffentlichungen?
  • In welchem Zeitraum sind angefragte Auswertungen durchzuführen?
  • Welche Kosten sind zu erwarten?

Link zum Kriterienkatalog

Was muss ein Antragsteller tun?

Wenn Interesse an einer Sekundären Datennutzung besteht, sollte der Antragsteller zunächst prüfen, ob die Anforderungen des Kriterienkatalogs für ihn akzeptabel sind. Anschließend senden Sie bitte ein vollständig ausgefülltes Antragsformular an die BQS.

Link zum Antragsformular

Wie wird über Anträge entschieden?

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zusammen mit seinem Beschluss über die Freigabe des Kriterienkataloges beschlossen, wie Ihre Anfragen zu bearbeiten sind:

Link zum Beschluss des G-BA

Nach Eingang Ihres Antragsformulars prüft die BQS, ob die Anforderungen des Kriterienkatalogs erfüllt und die Angaben im Antrag vollständig sind, damit der Unterausschuss Externe stationäre Qualitätssicherung über Ihre Anfrage entscheiden kann. Gleichzeitig bitten wir um Überweisung der Bearbeitungsgebühr von 500 € zzgl. MwSt.. Diese Gebühr muss die BQS in Rechnung stellen, unabhängig davon, ob Ihr Antrag durch den Unterausschuss Externe stationäre Qualitätssicherung positiv bewertet wird oder nicht.