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05.12.2002 BQS-News

BQS-Spezifikation 6.0 ist Grundlage der externen Qualitätssicherung ab dem 01.01.2003

Das Bundeskuratorium Qualitätssicherung hat in seiner 10. Sitzung am 03.12.2002 die verbindliche Einführung der BQS-Spezifikation Version 6.0 beraten. Dazu wurde der folgende Beschluß gefaßt.
  • Maßgebliche Grundlage für das Verfahrensjahr 2003 ist die BQS-Spezifikation 6.0. In der Zeit bis zur Verfügbarkeit von Software nach Spezifikation 6.0 im einzelnen Krankenhaus soll die QS-Dokumentation und Übermittlung nach Spezifikation 5.0.1 erfolgen. Dazu wird eine parallele Datenentgegennahme nach 5.0.1 und 6.0 bis zum 30.06.2003 ermöglicht. Eine Zwischendokumentation auf Papier, eine Nacherfassung oder ein Aussetzen der Dokumentation ist nicht vorgesehen. Ziel dieses Beschlusses ist, die Kontinuität von Dokumentation und Zuschlagsabrechnung zu gewährleisten.
  • Krankenhäuser sollen ihre Dokumentation zum frühestmöglichen Zeitpunkt umstellen, um möglichst viele Daten mit den inhaltlich verbesserten Datensätzen 2003 zu erfassen.
  • Eine Bundesauswertung 2003 wird stattfinden, die alle Daten des Jahres 2003 berücksichtigt.

Kontakt: Felix Höfele, Tel.: 02 11 / 28 07 29 -0, felix.hoefele@bqs-online.de