05.12.2002 BQS-News
BQS-Spezifikation 6.0 ist Grundlage der externen Qualitätssicherung ab dem 01.01.2003
Das Bundeskuratorium Qualitätssicherung hat in seiner 10. Sitzung am
03.12.2002 die verbindliche Einführung der BQS-Spezifikation Version
6.0 beraten. Dazu wurde der folgende Beschluß gefaßt.
- Maßgebliche Grundlage für das Verfahrensjahr 2003 ist die
BQS-Spezifikation 6.0. In der Zeit bis zur Verfügbarkeit von Software
nach Spezifikation 6.0 im einzelnen Krankenhaus soll die
QS-Dokumentation und Übermittlung nach Spezifikation 5.0.1 erfolgen.
Dazu wird eine parallele Datenentgegennahme nach 5.0.1 und 6.0 bis zum
30.06.2003 ermöglicht. Eine Zwischendokumentation auf Papier, eine
Nacherfassung oder ein Aussetzen der Dokumentation ist nicht
vorgesehen. Ziel dieses Beschlusses ist, die Kontinuität von
Dokumentation und Zuschlagsabrechnung zu gewährleisten.
- Krankenhäuser sollen ihre Dokumentation zum frühestmöglichen
Zeitpunkt umstellen, um möglichst viele Daten mit den inhaltlich
verbesserten Datensätzen 2003 zu erfassen.
- Eine Bundesauswertung 2003 wird stattfinden, die alle Daten des Jahres 2003 berücksichtigt.
Kontakt: Felix Höfele, Tel.: 02 11 / 28 07 29 -0, felix.hoefele@bqs-online.de