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12.06.2002 BQS-NewsExterne Qualitätssicherung bleibt weiter verbindlich / Verfahrens-Probleme werden berücksichtigt Die 100-prozentige Dokumentation im Rahmen des externen vergleichenden Qualitätssicherungsverfahrens bleibt gesetzlich verpflichtend. Allerdings sollen technische Probleme, offene Fragen zum Leistungskatalog oder andere Abweichungen berücksichtigt werden, betonte das Bundeskuratorium Qualitätssicherung am 6. Juni in Düsseldorf in einer Empfehlung an die Vertragspartner. Wenn Krankenhäuser nachweisen können, daß sie an einer vollständigen Dokumentation gehindert wurden, soll dies für das Jahr 2002 bei den örtlichen Pflegesatzverhandlungen berücksichtigt werden. "Die Vertragsparteien werden diese Hinweise in ihre Empfehlungen zu den Pflegesatzverhandlungen aufnehmen", heißt es in der Empfehlung. Die Bundesebene reagierte damit auf Kritik der Anwender. Qualitätssicherung im OptionsmodellMit dem Jahr 2003 rückt der Umbruch im Abrechnungssystem der Krankenhäuser näher. Die sogenannten Optionshäuser werden schon im kommenden Jahr auf freiwilliger Basis das Vergütungssystem DRG einführen. Dennoch sollen auch diese weiter das bisherige Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung nutzen. Auslöser für die Qualitätssicherung bleibt damit die erbrachte Leistung, die als Fallpauschale oder Sonderentgelt abgerechnet wird. Dies geht aus einer weiteren Empfehlung des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung an die Selbstverwaltung hervor. "Mit dieser Lösung ist das Bundeskuratorium zwar nicht glücklich, aber nach Abwägung von Machbarkeit und Akzeptanz ist die Entscheidung für diese Alternative gefallen", sagte Dr. Volker Mohr, Geschäftsführer der BQS Bundesgeschäftsstelle gGmbH (BQS). Ein zentrales Anliegen des Kuratoriums sei gewesen, möglichst früh Regeln festzulegen, damit die Krankenhäuser sie in ihre Software-Lösungen einbinden können. "Die Entwicklungsarbeiten für Qualitätssicherung im DRG-System laufen zur Zeit auf Hochtouren, sind aber erst 2004 mehr umsetzbar", betonte Mohr. Instabile Zwischenlösungen hätten das System noch mehr belastet. Qualitätssicherung 2003Da in 2003 durch das Optionsmodell und durch den verspäteten OPS-301 die Qualitätssicherung in den Krankenhäusern nicht reibungslos umgesetzt werden kann, empfahl das Bundeskuratorium den Vertragsparteien, Vergütungsabschläge für das Verfahrensjahr 2003 sowohl für die Stufe 1 als auch für die Stufe 2 einschließlich der Herzchirurgie für alle Krankenhäuser auszusetzen. Die Vertragspartner der Selbstverwaltung haben die Empfehlung bisher noch nicht verabschiedet. Bei einer Arbeitstagung am 10. Juni 2002 wurden die Beschlüsse des Bundeskuratoriums den Leiterinnen und Leitern der Landesgeschäftsstellen / Qualitätsbüros auf Landesebene vorgestellt. Die Beschlüsse trafen mehrheitlich auf positive Resonanz. Weitere Informationen: Verzögerung bei Opertionsschlüssel OPS-301 bringt Zeitplan für die Qualitätssicherung ins Wanken Kontakt: Felix Höfele, Tel.: 02 11 / 28 07 29 -0, felix.hoefele@bqs-online.de |