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31.05.2002 BQS-News

Verzögerung bei Operationsschlüssel OPS-301 bringt Zeitplan für die Qualitätssicherung ins Wanken.

Die externe vergleichende Qualitätssicherung der Krankenhäuser wird durch die verzögerte Auslieferung des Operationsschlüssels (OPS-301) gefährdet. Entsprechend der Zeitplanung der Selbstverwaltungspartner wird die Klassifikation kaum vor September 2002 fertiggestellt sein. Auf April 2002 hatten sich ursprünglich das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) und die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) gemeinsam festgelegt. "Sollten die Kataloge für 2003 tatsächlich erst mit fünfmonatigem Verzug fertig werden, kann die BQS ihren Zeitplan nicht einhalten", warnte Dr. Volker Mohr, Geschäftsführer der BQS, auf der Tagung der Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung (GQMG) in Dresden am 24. Mai.

Kataloge, Entgeltregeln, Qualitätssicherung und Krankenhaus-Anwendungssoftware sind wie kommunizierende Röhren: Wer das eine ändert, muß das andere auch ändern. Wenn Kataloge, Entgelt- und Qualitätssicherungsregeln geändert werden, muß diese Änderung synchron erfolgen. Außerdem muß rechtzeitig die zugehörige Krankenhaus-Anwendungssoftware zur Verfügung stehen. Sonst stehen die Krankenhäuser vor unlösbaren Problemen, weil sie erforderliche Dokumentationen nicht vornehmen können. Anfang 2003 müssen die Krankenhäuser gemäß Paragraph 137 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) alle Leistungsbereiche der bundesweiten Qualitätssicherung erfassen. Dann muß das Verfahren im stabilen Vollbetrieb laufen.

Hintergrund für die jetzt geänderte Zeitplanung ist, daß den DRGs Vorrang vor der externen vergleichenden Qualitätssicherung eingeräumt wird. Die Selbstverwaltung will erst die Ergebnisse des Mapping-Verfahrens und der Fallkostenkalkulation in den Pilotkrankenhäusern abwarten, bevor sie den Operationsschlüssel fertigstellt.

Um absehbare Komplikationen zu vermeiden, hatte die BQS schon im Vorfeld mit DIMDI und InEK nach Lösungen gesucht. Sie hatte vorgeschlagen, daß regelmäßig im April eines jeden Jahres die Katalogwerke vorliegen sollen. Nur eine solche Planung gibt allen nachfolgenden Arbeiten durch BQS, Software-Industrie und Krankenhäuser die nötige Sicherheit für eine stabile gesetzliche Qualitätssicherung. Dieser wichtige Ansatz wird nun erneut in Frage gestellt.

Die Folgen des geänderten Zeitplans: Das Regelwerk für die Programmierung von Erfassungssoftware (BQS-Spezifikation) kann durch die Verspätung nicht rechtzeitig fertiggestellt werden. "ICD, OPS sowie der Fallpauschalen- und Sonderentgeldkatalog sind Voraussetzungen für die technische Realisierung der BQS-Spezifikation", betonte Mohr. Sollte die erforderliche Anwendungssoftware für die Krankenhäuser nicht rechtzeitig entwickelt, erprobt und einsetzbar sein, wird die Chance zur Stabilisierung der externen vergleichenden Qualitätssicherung vertan. Das Vertrauen in die Qualitätssicherung wird durch die Verspätung stark belastet und das Verfahren weiter in der Kritik bleiben: Akzeptanzprobleme sind vorprogrammiert.

Vielfach hat die BQS in entsprechenden Gremiensitzungen gegenüber den Selbstverwaltungspartnern und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darauf hingewiesen, daß nach der Veröffentlichung der BQS-Spezifikation sechs Monate benötigt werden. In dieser Zeit müssen Vorbereitungen zur Integration der Erfassung in die Arbeitsabläufe getroffen, Erfassungssoftware erstellt und getestet, Softwarezertifizierungen durchgeführt, von Krankenhäusern Programme beschafft und installiert sowie Schulungen abgehalten werden. Nur so können die Krankenhäuser die gesetzliche Qualitätssicherung ressourcenschonend in die Arbeitsprozesse einbinden.

Auch die Vertragspartner der Selbstverwaltung hatten in der vergangenen Sitzung des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung am 12. März nochmals betont, daß eine Halbjahresfrist zur Umsetzung nötig ist. "Die BQS hat hierzu ihre Terminzusagen eingehalten", sagte Mohr. Mit der jetzigen Entscheidung der Selbstverwaltung wird die externe vergleichende Qualitätssicherung weit zurückgeworfen.

Zwei Spitzengespräche der Selbstverwaltung im April und Mai sind inzwischen schon ohne Ergebnis geblieben. Ein Kompromiß für die Zeitplanung fehlt noch immer. Am 6. Juni steht das Thema zur Beratung und Beschlußfassung im Bundeskuratorium Qualitätssicherung an. Hier muß entschieden werden, wie mit der externen vergleichenden Qualitätssicherung im Verfahrensjahr 2003 umgegangen werden soll. Wenn keine Entscheidung zugunsten der Qualitätssicherung möglich ist, müssen sofort Übergangsregelungen für die Vollständigkeitsprüfung und den Umgang mit Abschlägen entwickelt werden. "Wenn wir die Probleme jetzt schon kennen, dürfen wir die Krankenhäuser nicht im Regen stehen lassen", hob Mohr hervor.

Kontakt: Felix Höfele,
Tel.: 02 11 / 28 07 29 -0,
felix.hoefele@bqs-online.de