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02.04.2003 BQS-NewsOrientierungshilfe für DRG-Optionshäuser in elektronischer Fassung verfügbar Die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH hat eine elektronische Orientierungshilfe für DRG-Optionshäuser veröffentlicht. Einige dieser Krankenhäuser erkannten bislang nur mit erheblichem Aufwand, welche Leistungsbereiche sie im Rahmen der externen Qualitätssicherung dokumentieren müssen. Der Grund: Seit sie mit dem neuen Entgeltsystem DRG abrechnen, fehlen ihnen die Angaben zu Fallpauschalen und Sonderentgelten (FP/SE). Ihr neues Krankenhausinformationssystem (KIS) oder ihre Dokumentationssoftware erfaßt die Daten nicht mehr. Die FP/SE sind jedoch der Auslöser für die Dokumentationspflicht im Rahmen der externen Qualitätssicherung im Jahr 2003. Um hier zu helfen, hat die BQS bereits Anfang November 2002 eine Textversion der Orientierungshilfe veröffentlicht. Sie ließ sich allerdings noch nicht in die Krankenhaus-EDV einfügen. Mit der aktuellen Version können nun Softwareanbieter die Orientierungshilfe in die Software dieser Krankenhäuser integrieren. Die EDV der Krankenhäuser zeigt dann an, für welche medizinischen und pflegerischen Leistungsbereiche eine Dokumentationspflicht besteht.Die elektronische Orientierungshilfe wird in dem Datenbankformat Microsoft Access 97 bereitgestellt. Zwei Versionen stehen zur Verfügung:
Für die Abfrage geben die Anwender OPS- und/oder ICD-Kodes in die
Erfassungsmaske ein. Die Orientierungshilfe zeigt dann getroffene
QS-Module bzw. getroffene Fallpauschalen- und Sonderentgelte an,
zwischen denen der Anwender gegebenenfalls eine Auswahl treffen muß. Kontakt: Felix Höfele, Tel.: 0211/280729 - 0, felix.hoefele@bqs-online.de |