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10.02.2003 BQS-NewsAb 2004 neuer Auslöser für Qualitätssicherung im DRG-System – der QS-Filter Die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) entwickelt derzeit einen neuen Auslöser für die Verpflichtung zur externen Qualitätssicherung im DRG-Entgeltsystem – den sogenannten QS-Filter. Bislang erfährt ein Krankenhaus, ob es für die externe Qualitätssicherung dokumentieren muß, sobald es eine Leistung mit bestimmten Fallpauschalen und Sonderentgeltkodes (FP/SE) abrechnet. Mit dem neuen DRG-Entgeltsystem entfällt ab 2004 dieser Mechanismus. Die BQS arbeitet daher jetzt an dem QS-Filter. Er wird künftig kenntlich machen, daß eine Leistung für die externe Qualitätssicherung dokumentiert werden muß. Als Basis für den QS-Filter kommen in erster Linie die Prozeduren und Diagnosen sowie deren Kombinationen in Frage. Sie werden mit den OPS- und ICD-Kodes dokumentiert. Mit diesem Schritt trennt sich die externe Qualitätssicherung konsequent vom bisherigen strengen Entgeltbezug. Die Qualitätssicherung wird künftig klar auf medizinisch-pflegerische Fragestellungen ausgerichtet. Die BQS stellt drei zentrale Anforderungen an den QS-Filter:
Die BQS möchte damit dazu beitragen, den administrativen Erhebungsaufwand im Krankenhaus zu minimieren. Ein wichtiges Ziel für die Entwicklung des QS-Filters ist daher die Förderung der Daten- und Prozeßintegration im Krankenhaus. Die Vertragspartner der externen Qualitätssicherung haben sich hier ehrgeizige Ziele gesetzt. Das Verfahren soll verschlankt werden, aber gleichzeitig an Aussagekraft gewinnen. Über die weiteren Entwicklungen zum QS-Filter berichten wir ab jetzt regelmäßig. Kontakt: Felix Höfele, Tel.: 0211/280729 - 0, |