18.06.2003 BQS-News
Bundeskuratorium Qualitätssicherung strafft das Verfahren für 2004
Das Bundeskuratorium Qualitätssicherung setzt im Verfahrensjahr 2004
für zwölf von 30 Leistungsbereichen die Dokumentationsverpflichtung
aus. "Dies bedeutet eine deutliche Straffung der externen
Qualitätssicherung", sagte Dr. Volker D. Mohr, Geschäftsführer der BQS
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH in Düsseldorf. Als
Hauptgründe für die Aussetzung der einzelnen betroffenen
Leistungsbereiche führt das Bundeskuratorium Qualitätssicherung an, daß
- zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine qualitativ stabile Versorgungssituation vorliegt,
- durch kleine Fallzahlen die ermittelten Ergebnisse für valide Vergleiche nur eingeschränkt verwendbar sind,
- der Großteil der Leistungen im ambulanten Sektor erbracht wird,
die erfaßten stationären Leistungen somit nur einen kleinen Ausschnitt
der Versorgung betrachten, oder
- ohne systematische Verlaufsbeobachtung die Bewertung der Leistungsergebnisse in ihrer Aussagekraft stark eingeschränkt ist.
Grundlage des Beschlusses waren die Erfahrungen aus den
Verfahrensjahren 2001 und 2002. Diese gingen nach systematischer
Bewertung der Validität der Qualitätsindikatoren, der erfaßten Daten
und der Ergebnisse in eine Empfehlung der Fachgruppen ein. Auf dieser
Basis wurden die bestehenden Leistungsbereiche intern durch die Gremien
der Vertragspartner und der Vertragsbeteiligten bewertet und beraten.
Auch die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung waren in den
Entscheidungsprozeß einbezogen. Daß unabhängig von der Interessenlage
ausschließlich nach fachlichen Gesichtspunkten beurteilt wurde, beweist
die weitgehende Übereinstimmung der Bewertung der Leistungsbereiche
über alle Gruppierungen hinweg.
Um die Entscheidungen für alle Verfahrensbeteiligten transparent zu
machen, stellt die BQS eine zusammenfassende Tabelle der
Leistungsbereiche 2004 mit Begründungen zur Verfügung. Für mehrere
Leistungsbereiche wurde der Auftrag erteilt, das Erfassungsinstrument
zu straffen. Es wurden jedoch nicht nur Leistungsbereiche ausgesetzt
oder zur Überarbeitung vorgesehen. Die externe Qualitätssicherung wird
auch zukunftsorientiert weiterentwickelt: Die Herztransplantation wird
ab 2004 zu den dokumentationspflichtigen Leistungen gehören. Das
bisherige Pflegemodul wird als neuer, wesentlich gekürzter
Teildatensatz "Dekubituspropylaxe" an alle
orthopädisch-traumatologischen und herzchirurgischen Leistungsbereiche
gekoppelt. Von allen Beteiligten wurde auch die Notwendigkeit gesehen,
neben den bestehenden chirurgisch-interventionellen Leistungsbereichen
auch konservative Leistungen in die externe vergleichende
Qualitätssicherung einzubeziehen. Daher wurde die BQS mit der
Entwicklung eines Qualitätsmeßinstruments für den Leistungsbereich
Pneumonie beauftragt. Ziel ist hier die Einführung im Verfahrensjahr
2005.
Leistungsbereiche ab 2004PDF