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20.05.2003 BQS-News

Testspezifikation des QS-Filters in der Prüfphase: Prototyp der QS-Filter-Software umgesetzt

Die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH prüft derzeit gemeinsam mit einem unabhängigen Partner, der DRG Research Group des Universitätsklinikums Münster, die Testspezifikation des QS-Filters. Der QS-Filter ist der neue Auslöser für die Verpflichtung der Krankenhäuser zur externen Qualitätssicherung im DRG-Entgeltsystem ab 2004. Auf Basis der QS-Filter-Testspezifikation existiert acht Monate vor Start des neuen Verfahrensjahres ein Prototyp der QS-Filter-Software. „Damit erbringen wir den Beweis, daß die Anforderungen des QS-Filters in technisch einfacher Weise in Software umsetzbar sind“, sagt Dr. Olaf Eckert, Projektleiter Spezifikation bei der BQS in Düsseldorf. Die Krankenhäuser haben damit die Gewißheit, daß sie im kommenden Verfahrensjahr zuverlässig erfahren, welche medizinischen und pflegerischen Leistungen sie dokumentieren müssen.

Der QS-Filter kann von den Software-Anbietern automatisch eingelesen werden. BQS und die DRG Research Group haben für die Prüfung gemeinsam einen sogenannten "Parser" entwickelt. Er integriert die Vorgaben der Spezifikation in eine Qualitätssicherungs-Software. „Änderungen an der Spezifikation können ohne Zeitverzug eingearbeitet werden“, erklärt Eckert. Die BQS selbst gibt keine Software mehr heraus. Sie verringert durch dieses Vorgehen den Aufwand bei den Software-Anbietern. Besonders in der Entwicklungsphase ist der hohe Grad an Automatisierung von hohem Nutzen. Die Arbeit der Software-Anbieter besteht hauptsächlich darin, die Schnittstellen zu anderen Programmen zu definieren.

In einem zweiten Schritt werden BQS und DRG Research Group mit dem Prototyp der QS-Filtersoftware den Alltagsbetrieb in den Krankenhäusern simulieren. Anhand von realen Krankenhausfällen testen sie, ob die Auswahl der OPS- und ICD-Kodes die nötigen Informationen über die Qualität in Medizin und Pflege liefert. „Das Ziel ist, hinreichend viele Daten für die externe Qualitätssicherung zu erheben und zugleich den Dokumentationsaufwand niedrig zu halten“, betont Eckert.

Basisinformationen zum QS-Filter

Mit dem QS-Filter reagiert die BQS auf die neuen Anforderungen des DRG-Entgeltsystems. Bislang erfährt ein Krankenhaus, ob es für die externe Qualitätssicherung dokumentieren muß, sobald es eine Leistung mit bestimmten Fallpauschalen und Sonderentgeltkodes (FP/SE) abrechnet. Mit dem neuen DRG-Entgeltsystem entfällt ab 2004 dieser Mechanismus. Der QS-Filter bietet einen Ersatz. Statt der FP/SE nutzt der QS-Filter in erster Linie die Prozeduren und Diagnosen sowie deren Kombinationen. Sie werden mit OPS- und ICD-Kodes dokumentiert.

Kontakt: Felix Höfele, Tel.: 0211/280729 - 0, felix.hoefele@bqs-online.de