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25.09.2003 BQS-News

BQS beantwortet zentrale Fragen zum QS-Filter

Die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH hat in der Rubrik "Fragen und Antworten" die wichtigsten aktuellen Fragen zum QS-Filter zusammengestellt und beantwortet. "Wir wollen Transparenz schaffen, damit die Qualitätssicherung im kommenden Verfahrungsjahr reibungslos starten kann", sagt Dr. Volker D. Mohr, Geschäftsführer der BQS in Düsseldorf. Der QS-Filter enthält alle Informationen, um ab 2004 zu erkennen, ob für ein Krankheitsbild ein Datensatz für die externe Qualitätssicherung angelegt werden muß.

Link zu den Fragen und Antworten zum QS-Filter

Basisinformationen zum QS-Filter:

Mit dem QS-Filter reagiert die BQS auf die neuen Anforderungen des DRG-Entgeltsystems. Bislang erfährt ein Krankenhaus, ob es für die externe Qualitätssicherung dokumentieren muß, sobald es eine Leistung mit bestimmten Fallpauschalen und Sonderentgeltkodes (FP/SE) abrechnet. Mit dem neuen DRG-Entgeltsystem entfällt ab 2004 dieser Mechanismus. Der QS-Filter bietet einen Ersatz. Statt der FP/SE nutzt der QS-Filter in erster Linie die Prozeduren und Diagnosen sowie deren Kombinationen. Sie werden mit OPS- und ICD-Kodes dokumentiert. Die externe Qualitätssicherung trennt sich also vom bisherigen Entgeltbezug. Die Krankenhäuser können künftig treffsicher die Krankenhausfälle identifizieren, die die BQS braucht, um Qualität darzustellen.


Kontakt: Felix Höfele, Tel.: 0211/280729 - 0, felix.hoefele@bqs-online.de

BQS-Geschäftsbericht als PDF-Datei