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02.04.2004 BQS-News

Registrierungsstelle 140d bei BQS eingesetzt – Verträge zur integrierten Versorgung werden erfasst

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben bei der BQS eine „gemeinsame Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Paragrafen 140d SGB V“ eingerichtet. Die Registrierungsstelle 140d hat gemäß der am 11. Dezember 2003 verabschiedeten Vereinbarung die Aufgabe, Verträge zur integrierten Versorgung von den Kassen entgegenzunehmen. Sie erfasst für Verträge der integrierten Versorgung den Gegenstand, die Beteiligten, Beginn und Dauer sowie die betroffene Region und den geplanten finanziellen Aufwand. Auskünfte erteilt sie den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenhäusern. Nähere Informationen zur Registrierungsstelle 140d befinden sich unter www.bqs-register140d.de.

Gemäß dem GKV-Modernisierungsgesetz haben die Krankenkassen die Möglichkeit, bis zu ein Prozent der Zahlungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Krankenhäuser zu kürzen, sofern sie die einbehaltenen Mittel für die integrierte Versorgung verwenden. Um Transparenz für die betroffenen Institutionen zu schaffen, hat die Selbstverwaltung die Registrierungsstelle 140d bei der BQS eingesetzt.

Kontakt:

BQS: Felix Höfele, Tel.: 0211/280729-0
felix.hoefele@bqs-online.de