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14.12.2004 Aktuell

Übermittlung der methodischen QS-Filter-Sollstatistik für das Jahr 2004 und der Konformitätserklärung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner für die Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung in seiner Sitzung am 16. November 2004 beschlossen, im Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung auf ein Testat der Wirtschaftsprüfer zur QS-Filter-Sollstatistik zu verzichten.

Das Testat der Wirtschaftsprüfer wird durch eine Konformitätserklärung der Krankenhausleitung in Verbindung mit einem angemessenen Stichprobensystem ersetzt.

Wortlaut der Pressemeldung des Gemeinsamen BundesausschussesPDF

Formularvorlage der Konformitätserklärung

Diese Konformitätserklärung soll – unterschrieben durch die Geschäftsleitung Ihres Krankenhauses – gemeinsam mit der Papierversion der methodischen Sollstatistik bis 28.02.2005 an die BQS sowie an die zuständige Landesgeschäftstelle für Qualitätssicherung übermittelt werden.

Die BQS wird diese Formatvorlage auch zusammen mit dem dritten BQS-Informationsschreiben zur QS-Filter-Sollstatistik im Januar 2005 noch einmal an alle Krankenhäuser versenden.

Informationsschreiben zur QS-Filter-Sollstatistik

Die BQS hat seit Mitte Oktober ein mehrstufiges Informationsverfahren für alle deutschen Krankenhäuser gestartet, um den Krankenhäusern Hinweise zum Verfahren der QS-Filter-Sollstatistik zu geben und sie bis zur erfolgreichen Übermittlung der Sollstatistik zu begleiten. 

Erstes InformationsschreibenPDF

Zweites InformationsschreibenPDF

Drittes InformationsschreibenPDF

Fragen bzw. Testdaten zur QS-Filter-Sollstatistik richten sie bitte an:

qs-filter-sollstatistik@bqs-online.de