Logo + Home
 
   BQS Qualitätsreport    BQS Outcome    BQS Qualitätsindikatoren Datenbank    BQS Register 140d

06.02.2004 BQS-News

Registrierungsstelle für Verträge zur integrierten Versorgung nach § 140 d SGB V: Projektstand und geplante Beauftragung der BQS

Die Vereinbarung der Selbstverwaltung der Vertragsärzte, der Krankenhäuser und der Krankenkassen über die Einrichtung einer gemeinsamen Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des § 140 d SGB V befindet sich derzeit im Unterschriftenverfahren.

 Nach § 1 Abs. 2 der Vereinbarung soll die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) mit der Durchführung der gemeinsamen Registrierungsstelle beauftragt werden.

 Die Aufgabe der Registrierungsstelle ist die Erfassung der Meldungen der Krankenkassen über abgeschlossene Verträge zur Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V und die Erteilung von Auskünften über abgeschlossene Verträge.

 Die Meldung der Verträge durch die Krankenkassen ist nicht verpflichtend. Auskünfte darf nur Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen gegeben werden, um diesen die Gelegenheit zu geben, die Berechtigung einer Zahlungskürzung dem Grunde und der Höhe nach nachzuvollziehen.

 Die Einrichtung der Registrierungsstelle ist abhängig von Festlegungen der Vertragspartner hinsichtlich der Form und des Inhaltes der Meldungen und der Auskünfte. Weiterhin bedarf es eines gesonderten Beauftragungsvertrages, welcher derzeit noch zwischen den Vertragspartnern verhandelt wird.

 Sobald die Einzelheiten zum Verfahren zwischen den Vertragspartnern vereinbart sind, wird hierüber an dieser Stelle zeitnah informiert.