06.02.2004 BQS-News
Registrierungsstelle für Verträge zur integrierten Versorgung nach § 140 d SGB V: Projektstand und geplante Beauftragung der BQS
Die Vereinbarung der Selbstverwaltung der Vertragsärzte, der
Krankenhäuser und der Krankenkassen über die Einrichtung einer
gemeinsamen Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des §
140 d SGB V befindet sich derzeit im Unterschriftenverfahren.
Nach § 1 Abs. 2 der Vereinbarung soll die BQS
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) mit der
Durchführung der gemeinsamen Registrierungsstelle beauftragt werden.
Die Aufgabe der Registrierungsstelle ist die Erfassung der
Meldungen der Krankenkassen über abgeschlossene Verträge zur
Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V und die Erteilung von
Auskünften über abgeschlossene Verträge.
Die Meldung der Verträge durch die Krankenkassen ist nicht
verpflichtend. Auskünfte darf nur Krankenhäusern und Kassenärztlichen
Vereinigungen gegeben werden, um diesen die Gelegenheit zu geben, die
Berechtigung einer Zahlungskürzung dem Grunde und der Höhe nach
nachzuvollziehen.
Die Einrichtung der Registrierungsstelle ist abhängig von
Festlegungen der Vertragspartner hinsichtlich der Form und des Inhaltes
der Meldungen und der Auskünfte. Weiterhin bedarf es eines gesonderten
Beauftragungsvertrages, welcher derzeit noch zwischen den
Vertragspartnern verhandelt wird.
Sobald die Einzelheiten zum Verfahren zwischen den
Vertragspartnern vereinbart sind, wird hierüber an dieser Stelle
zeitnah informiert.