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23.05.2005 BQS-News

„Ambulant erworbene Pneumonie“ - Messung der Atemfrequenz bei Aufnahme ist obligatorisch

Der BQS-Fachgruppe Pneumonie liegen Hinweise vor, dass nicht in allen Krankenhäusern die Messung der Atemfrequenz bei Aufnahme bei allen Patienten mit Pneumonieverdacht durchgeführt wird.

Die Fachgruppe Pneumonie hat diese Hinweise in ihrer letzten Sitzung beraten und stellt fest:

  • Die Messung der Atemfrequenz gehört bei jedem Patienten, der mit Pneumonieverdacht aufgenommen wird, zum unverzichtbaren klinischen Basisstandard.
  • Die Untersuchung ist mit wenig Aufwand durchzuführen und stellt ein relevantes Prognosekriterium dar. Die Dokumentation des Befundes sollte in jeder Krankenakte erfolgen.
  • Die Relevanz der Atemfrequenz als prognostisches Kriterium ist in verschiedenen Untersuchungen belegt. Im Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie wird die Atemfrequenz verwendet, um eine Stratifizierung der Mortalitätsraten nach dem CRB-65-Score durchzuführen.

Aus Sicht der Fachgruppe Pneumonie ist daher eine Messung der Atemfrequenz bei Aufnahme eines Patienten mit Pneumonieverdacht obligatorisch durchzuführen und der Messwert zu dokumentieren.

Literatur zur klinischen Relevanz der Messung der Atemfrequenz:

  • Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82.
  • Ewig S, De Roux A, Bauer T, Garcia E, Mensa J, Niedermann M, Torres A. Validation of predictive rules and indices of severity for community acquired pneumonia. Thorax. 2004;59:421-27.