23.05.2005 BQS-News
„Ambulant erworbene Pneumonie“ - Messung der Atemfrequenz bei Aufnahme ist obligatorisch
Der BQS-Fachgruppe Pneumonie liegen Hinweise vor, dass nicht in allen
Krankenhäusern die Messung der Atemfrequenz bei Aufnahme bei allen
Patienten mit Pneumonieverdacht durchgeführt wird.
Die Fachgruppe Pneumonie hat diese Hinweise in ihrer letzten Sitzung beraten und stellt fest:
- Die Messung der Atemfrequenz
gehört bei jedem Patienten, der mit Pneumonieverdacht aufgenommen wird,
zum unverzichtbaren klinischen Basisstandard.
- Die Untersuchung ist mit wenig
Aufwand durchzuführen und stellt ein relevantes Prognosekriterium dar.
Die Dokumentation des Befundes sollte in jeder Krankenakte erfolgen.
- Die Relevanz der Atemfrequenz
als prognostisches Kriterium ist in verschiedenen Untersuchungen
belegt. Im Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie wird die
Atemfrequenz verwendet, um eine Stratifizierung der Mortalitätsraten
nach dem CRB-65-Score durchzuführen.
Aus Sicht der Fachgruppe Pneumonie ist daher eine Messung der
Atemfrequenz bei Aufnahme eines Patienten mit Pneumonieverdacht
obligatorisch durchzuführen und der Messwert zu dokumentieren.
Literatur zur klinischen Relevanz der Messung der Atemfrequenz:
- Lim WS, van der Eerden MM,
Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT.
Defining community acquired pneumonia severity on presentation to
hospital: an international derivation and validation study. Thorax.
2003;58:377-82.
- Ewig S, De Roux A, Bauer T,
Garcia E, Mensa J, Niedermann M, Torres A. Validation of predictive
rules and indices of severity for community acquired pneumonia. Thorax.
2004;59:421-27.