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31.03.2006 BQS-News

Qualität der BQS-Daten aus 2005: Prüfung erfolgt in drei Leistungsbereichen

Wie verlässlich sind die Daten, die die deutschen Krankenhäuser für die externe Qualitätssicherung dokumentieren? Die Validität der Daten stand immer wieder in der Kritik. Der Vorwurf, nachlässig zu dokumentieren oder sich durch geschönte Daten Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen, stand im Raum. Diesen Vorwürfen konnte bisher nicht mit Fakten entgegengetreten werden.

Die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung und die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung haben daher im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses ein Datenvalidierungsverfahren entwickelt. Nach einem erfolgreichen Pilotbetrieb in drei Bundesländern im Jahr 2005 hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V am 21.12.2005 ein bundeseinheitliches Datenvalidierungsverfahren eingeführt.

Im Jahr 2006 werden folgende Leistungsbereiche in das Datenvalidierungsverfahren einbezogen:

  • Geburtshilfe mit etwa 950 Krankenhäusern
  • Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation mit etwa 1000 Krankenhäusern
  • Isolierte Koronarchirurgie mit etwa 80 Krankenhäusern

Das Datenvalidierungsverfahren besteht aus zwei Elementen, die die Zuverlässigkeit der Datensätze aus dem letzten Erfassungsjahr überprüfen.

Element 1: Statistische Basisprüfung mit Strukturiertem Dialog für alle Krankenhäuser

Mit statischen Methoden wird nach Auffälligkeiten gesucht. So wird geprüft, ob zum Beispiel im Verhältnis zur Fallzahl auffällig wenige Komplikationen dokumentiert wurden. In den festgelegten Leistungsbereichen nehmen alle Krankenhäuser mit allen Datensätzen teil. Krankenhäuser mit Dokumentationsauffälligkeiten werden identifiziert und im Strukturierten Dialog zur Stellungnahme aufgefordert. Sofern sich die Auffälligkeiten bestätigen, wird das Krankenhaus aufgefordert, die Mängel zu beheben und dies ggf. auch nachzuweisen. Dieser Verfahrensteil hat das Ziel, Dokumentationsprozesse und Datenqualität kontinuierlich zu verbessern.

Element 2: Stichprobenverfahren mit Datenabgleich vor Ort in 5% der Krankenhäuser
Hier wird überprüft, ob die Angaben in den Datensätzen der Qualitätssicherung mit den Angaben in den Patientenakten übereinstimmen.
  • Für jedes Bundesland wird eine Zufallsstichprobe von 5% der Krankenhäuser gezogen.
  • Zu jedem Krankenhaus werden aus dessen gelieferten Datensätzen 20 Fälle gezogen, für die ein Abgleich mit den Angaben in der Patientenakte durchgeführt wird.

Dieser Datenabgleich liefert quantitative Aussagen über Qualität und Validität der Dokumentation in den betroffenen Krankenhäusern. Zusätzlich erlaubt er eine Einschätzung zur Datenqualität der gesamten externen stationären Qualitätssicherung in Deutschland.

Grafische Darstellung des DatenvalidierungsverfahrensPDF

Alle Krankenhäuser profitieren von diesem Verfahren:

  • Sie erhalten direkte Hinweise zur Optimierung ihrer Dokumentationsprozesse. Schwachstellen können identifiziert und behoben werden.
  • Die Stichprobenprüfung vor Ort bietet weitere Chancen: Der externe Blick und die gemeinsame Diskussion der Ergebnisse geben Impulse zur Weiterentwicklung der internen Dokumentationsprozesse.

Schließlich profitieren auch alle, die sich für Qualitätsinformationen interessieren: Die Vertrauenswürdigkeit der Ausgangsdaten und die Belastbarkeit der Auswertungsergebnisse im BQS-Verfahren werden sichtbar.

Kontakt: Felix Höfele, Tel.: 0211/280729 - 0, felix.hoefele@bqs-online.de