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15.12.2006 AktuellHöhe der Zuschläge über Maßnahmen der Qualitätssicherung veröffentlicht Im Rahmen des Spitzengesprächs zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft wurden am 28.11.2006 folgende Qualitätssicherungszuschläge für das Jahr 2007 vereinbart:
Die Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung legt in § 22 Abs. 6 fest, dass die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung zuständigen Vertragsparteien die Qualitätssicherungszuschläge Krankenhaus und Bund vereinbaren und in geeigneter Weise veröffentlichen. |