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13.12.2007 Aktuell

BQS veröffentlicht gemeinsame Erklärung der DKG und GKV/PKV zu den Zuschlägen 2008

Für das Jahr 2008 wurde die Höhe der Zuschläge gemäß gemäß § 22 Abs. 6 der Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 135 a SGB V festgelegt:

  • Zuschlagsanteil Krankenhaus: 0,58 Euro
  • Zuschlagsanteil Bund: 0,30 Euro

Die Berechnungsgrundlage wird sich 2008 ändern: Im Gegensatz zur bisher gültigen Berechnungsgrundlage (DRG) wird ab 1. Januar 2008 ein Zuschlag auf alle vollstationären Fälle erhoben. Damit werden auch bisher nicht einbezogene Fälle in der Psychiatrie oder sonstige vollstationäre Behandlungen mit einem Zuschlag belastet.

DKG und GKV/PKV haben hierzu gemeinsam ein erläuterndes Schreiben veröffentlicht:

Gemeinsame Erklärung der DKG, der GKV und der PKV
über die Zuschläge zur externen stationären Qualitätssicherung
für das Jahr 2008