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14.09.2007 BQS-News

BQS für Patienten: Qualitätsinformationen verständlich gemacht

Die BQS stellt jetzt unter der Rubrik „BQS für Patienten“ auf www.bqs-online.de einen neuen Bereich mit Patienteninformationen zur Verfügung. Dieser hilft unter anderem beim Verständnis der Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Mit der Neuauflage der Berichte gibt es ab Ende November 2007 wertvolle, neue Informationen aus den Krankenhäusern. Diese sind für Fachfremde oft schwer verständlich. Um sie zu unterstützen, veröffentlichen die BQS, die BQS-Fachgruppen und die Verbraucherzentrale Hamburg nun umgangssprachliche Informationen zu dem Thema.

Zum Hintergrund: Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21. Juni 2007 werden für folgende zehn Versorgungsbereiche in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser Angaben zur Versorgungsqualität verbindlich veröffentlicht:


  • Brusttumoren
  • Herzkatheteruntersuchung und -behandlung
  • Frauenheilkunde   
  • Operation an Herzkranzgefäßen
  • Gallenblasenentfernung   
  • Herzschrittmachereinsatz
  • Geburtshilfe
  • Hüftgelenkersatz
  • Halsschlagaderoperation 
  • Kniegelenkersatz

Rund 1.500 Krankenhäuser geben dann in Qualitätsberichten Auskunft zu Ergebnissen, Prozessen und Methoden. 27 ausgewählte BQS-Indikatoren aus diesen Versorgungsbereichen müssen in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser dargestellt werden.

Die Texte in „BQS für Patienten“ liefern Übersetzungen aus der Fachsprache in Alltagsdeutsch und erläutern den fachlichen Hintergrund der ausgewählten Indikatoren. Leser erfahren ferner, welche Ergebnisse sie von Krankenhäusern erwarten können. Ein Beispiel aus der Geburtshilfe: Bei Frühgeburten sollten spezialisierte Kinderärzte anwesend sein. Die BQS-Fachgruppe Geburtshilfe hat definiert, dass dies mindestens bei 90 Prozent aller Frühgeburten so sein soll. Der Durchschnittswert lag im Jahr 2006 bundesweit bei 88 Prozent. Es gab also Krankenhäuser, die unter diesem Grenzwert lagen.

Selbst die besten medizinisch-pflegerischen Indikatoren beleuchten einen begrenzten Bereich. Persönliche Bedürfnisse wie die räumliche Nähe oder den Service eines Krankenhauses berücksichtigen sie nicht. Deshalb liefert die Rubrik „Nützliche Informationen für die Auswahl eines Krankenhauses“ weitere Hilfestellungen. Sie gibt Hinweise, wie man mit Hausärzten, Fachärzten und den Krankenhäusern zur maßgeschneiderten Lösung kommt. „BQS für Patienten“ informiert auch über das Verfahren der externen Qualitätssicherung, nützliche Links und vieles mehr. Ein Glossar überträgt Fachbegriffe aus dem BQS-Verfahren in deutsche Umgangssprache.

Über die BQS:

Seit 2001 leitet und koordiniert die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) die inhaltliche Entwicklung und organisatorische Umsetzung der externen vergleichenden Qualitätssicherung in den deutschen Krankenhäusern nach § 137 Sozialgesetzbuch V.

Der Auftrag an die BQS lautet, wissenschaftlich fundierte Aussagen über die medizinische und pflegerische Qualität zur Verfügung zu stellen. Um z.B. die Qualität der Krankenhausversorgung sichtbar zu machen, zu bewahren und zu entwickeln, stehen der BQS Daten von ca. 20 Prozent der stationären Behandlungsfälle in deutschen Krankenhäusern zur Verfügung. Dieser Datenschatz ermöglicht Analysen und Bewertungen, die vielseitig eingesetzt werden können.


Kontakt:

Felix Höfele,
Projektleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0211/280729-151